Antrag der CSU-Fraktion vom 14.07.2021;

Betreff
Antrag der CSU-Fraktion vom 14.07.2021;
hier: Lärmschutzwand Repperndorf
Vorlage
2021/232
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

1.    Begründung:

Der Antrag wird im Wesentlichen damit begründet, dass Bewohner von Repperndorf angesichts des zunehmenden Verkehrsaufkommens den Bau einer Lärmschutzwand entlang der B 8 wünschen.

Siehe hierzu beiliegenden Antrag der CSU-Fraktion vom 14.07.2021 (Anlage 1).

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung:

Beim möglichen Bau einer Lärmschutzwand entlang der B 8 handelt es sich um eine Lärmsanierungsmaßnahme. Diese ist eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers; die Umsetzung ist zudem abhängig von den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln.

Das für die B 8 zuständige Staatliche Bauamt Würzburg weist darauf hin (Anlage 2), dass der Bereich Repperndorf derzeit nicht in die höchste Priorität eingestuft ist. Nach den noch aus dem Jahr 2015 vorliegenden Zahlen ist z.B. der Bereich der Ortsdurchfahrt Kitzingen mit einer höheren Priorität bewertet.

Grundlage für eine Berechnung sind stets aktuelle Verkehrszahlen. Diese werden erst in 2022 neu zur Verfügung stehen. Das Staatliche Bauamt schlägt deshalb vor, diese Zahlen abzuwarten und dann auf dieser Grundlage eine erneute Prüfung vorzunehmen.

Aus Sicht der Verwaltung ist dies ein sinnvolles Vorgehen.

Unabhängig vom Ergebnis bleibt eine Lärmsanierung eine freiwillige Leistung.

 

Hinweis: In Rödelsee wurde eine Lärmschutzwand von der Gemeinde gebaut, um entlang einer bestehenden Staatsstraße ein neues Baugebiet ausweisen zu können.

 

 

Beschlussentwurf der CSU-Fraktion vom 14.07.2021

 

1.    Der Verwaltung wird mit der Prüfung einer Lärmschutzmaßnahme (ähnlich der Lärmschutzwand wie in Rödelsee) entlang der B8 auf der Gemarkung Repperndorf beauftragt, speziell im Bereich der bebauten Bereiche. Das Straßenbauamt Würzburg ist als zuständige Behörde hier mit einzubeziehen.