Feststellung der Jahresrechnungen 2018 und 2019 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung

Betreff
Feststellung der Jahresrechnungen 2018 und 2019 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung
Vorlage
2021/233
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Jahresrechnung 2018:

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Gutachten vom 31.07.2019.

 

In den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.10.2019 und 17.12.2019 wurden die Stellungnahmen der Verwaltung behandelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 17.12.2019 nach Abschluss der Beratungen folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Das Gutachten des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

  2. Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

„Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2018 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt und vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt.“

 

Die Textziffern aus dem Gutachten 2018 sind erledigt.

 

 

Jahresrechnung 2019:

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Gutachten vom 30.11.2020.

 

In den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.04.2020 und 14.01.2021 wurden die Stellungnahmen der Verwaltung behandelt.

 

Abschließend wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss folgender Beschluss gefasst:

 

  1. Das Gutachten des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

  2. Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

„Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2019 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt und vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt.“

 

Ein Teil der Textziffern wurde bereits erledigt. Die Erledigung der noch offenen Textziffern wird weiterhin überprüft und in das aktuelle Gutachten der Jahresrechnung übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über den aktuellen Sachstand informiert.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/233 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Feststellung der Jahresrechnung 2018 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2018 der Großen Kreisstadt und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.

 

3.    Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden für die Jahresrechnung 2018 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.

 

4.    Feststellung der Jahresrechnung 2019 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2019 der Großen Kreisstadt und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.

 

5.    Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden für die Jahresrechnung 2019 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.