Antrag der Fraktion Bayernpartei Kitzingen vom 26.05.2021; hier: Richtlinie für die Stadt Kitzingen zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht

Betreff
Antrag der Fraktion Bayernpartei Kitzingen vom 26.05.2021; hier: Richtlinie für die Stadt Kitzingen zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht
Vorlage
2021/235
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Begründung (siehe Anlage 1: Antrag der Fraktion Bayernpartei vom 26.05.2021)

 

Die künstliche nächtliche Beleuchtung von Plätzen, Straßen und Gebäuden ist nicht nur in Siedlungen, sondern oftmals auch in Außenbereichen oder Industriegebieten gegenwärtig. Dabei geht der natürliche Nachthimmel allmählich verloren und Tiere sowie Menschen werden in ihrer nächtlichen Ruhe gestört. So werden Insekten in ihrer Orientierung durch künstliches kaltweißes Licht mit kurzen Wellenwellen irritiert, wodurch sie als Nahrungsquelle für Fledermäuse und Vögel ausbleiben. Menschen leiden durch die Beeinflussung der inneren Uhr und damit einhergehenden möglichen Schlafstörungen und weiterführenden Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzkreislauferkrankungen oder Schlaganfällen unter künstlicher Beleuchtung. Mit einer zu erstellenden Lichtleitlinie für die Stadt Kitzingen soll den vorgenannten Punkten entgegengewirkt werden.

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Stadtverwaltung begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Antrag zur Erstellung einer Lichtleitlinie für die Stadt Kitzingen. Die Erarbeitung erfordert eine intensive Auseinandersetzung insbesondere mit den gesetzlichen Vorgaben und den Einbezug von Fachstellen.

Eine Lichtleitlinie weist nicht den Status einer Satzung auf, sondern stellt eine Selbstbindung in Form eines Leitfadens für eine Kommune dar. Für eine rechtliche Bindung bedarf es zum Beispiel einer Erweiterung der Werbeanlagensatzung.

Neben den Hinweisen und Argumenten aus dem Antrag sollte sich die Lichtleitlinie für Kitzingen insbesondere mit den stadtplanerischen Fragen auseinandersetzen. Hier geht es auch um die Ausleuchtung des Straßenraums, der Freianlagen, besonderer Gebäude und Anlagen sowie des gestalterischen Lichts im gesamten öffentlichen Raum.

Eine mögliche Lichtleitlinie könnte anhand der Themenschwerpunkte der Anlage 2 erarbeitet werden. Sofern der Stadtrat den Beschluss fasst, könnte ein erster Entwurf noch im Dezember 2021 im Umweltbeirat diskutiert werden.

 

1.    Die Verwaltung erstellt an Hand der oben erwähnten Schutzgesetze bis zum 01.Oktober 2021 eine Lichtleitlinie für die Stadt Kitzingen. Diese beinhaltet Maßnahmen welche zur Eindämmung der Lichtverschmutzung beitragen, beispielsweise Beleuchtungen an öffentlichen Gebäuden nach 23 Uhr bis zur Morgendämmerung zu untersagen, Straßenbeleuchtungen dahingehend zu überprüfen ob diese tatsächlich den Bestimmungen laut § 11a BayNatSchG Genüge tun und lichtemittierende Werbeanlagen grundsätzlich zu verbieten.

 

2.    Die ausgearbeitete Lichtleitlinie wird dem Umweltbeirat zur eventuellen Überarbeitung vorgelegt, dieser wird an Hand der Richtlinie eine Empfehlung an den Stadtrat richten.

 

 

3.    Der Stadtrat Kitzingen verabschiedet die ausgearbeitete Lichtleitlinie und beauftragt den Klimamanager der Stadt Kitzingen die Umsetzung voranzutreiben.