Budget "Schulen Betriebskosten", hier: Auflösung des Budgets

Betreff
Budget "Schulen Betriebskosten",
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/237
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Schulen Betriebskosten“ wurde erstmals im Jahre 2007 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht aus den Unterabschnitten 2111, 2112, 2131, 2132, 2431 Schulen Betriebskosten.

 

Die einzigen Einnahmen des Budgets sind die Schulgebühren, Versicherungsleistungen, Beiträge und Zuweisungen. Die Schulgebühren in Form von Kopiergeld sind nicht beeinflussbar, da sie an die Schülerzahlen gebunden sind. Der Budgetverantwortliche reagierte ausschließlich auf die Schüleranzahl. Erstattungen für Bundesfreiwilligendienst, Gastschulbeiträge sind ebenfalls durch Beschluss oder gesetzliche Regelungen vorbestimmt.

 

Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf den Unterhalt der Gebäude und die Personalkosten. Die Personalkosten sind nur sehr beschränkt beeinflussbar. Das Taschengeld des Bundesfreiwilligendienstes wird durch Beschluss des Stadtrates geregelt. Im Gebäudeunterhalt sind ebenfalls vorgeschriebene Wartungen als Grundausgaben für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich. Diese Grundausgaben sind ebenfalls vorbestimmt. Die Kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) richten sich nach den beschlossenen Beschaffungen. Größere Ausgaben (z. B. freiwillige Schülerbeförderung, Mieten) haben aufgrund der Zuständigkeit der Geschäftsordnung meist einen Beschluss des zuständigen Gremiums, in dem die Höhe der Ausgabe vorgegeben wird, als Grundlage. Die wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung wird bereits durch die im zuständigen Gremium gefassten Beschlüsse gesichert.

 

Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch den Budgetverantwortlichen möglich.

 

Aufgrund der mangelnden Steuerungsmöglichkeit der Einnahmen und Ausgaben durch den Budgetverantwortlichen, schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets zum Haushaltsjahr 2022 vor. Alle Haushaltsstellen bleiben erhalten und werden einzeln veranschlagt. Bei einer Auflösung prüft die Stadtkämmerei den Einsatz weiterer Haushaltsvermerke, die die gleiche Wirkung hinsichtlich der flexiblen Haushaltsführung erfüllen.

 

Eine Auflösung hätte zur Folge, dass der Budgetverantwortlichen durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt.

 

Der Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/237 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Schule Betriebskosten“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.