Die einzigen Einnahmen des Budgets sind die Sondernutzungsgebühren sowie die Vorsteuererstattungen. Beide Einnahmen sind nicht beeinflussbar. Der Budgetverantwortliche reagiert ausschließlich auf die Außeneinflüsse. Die Sondernutzungsgebühren werden durch die Satzung bestimmt.
Auf der Ausgabeseite
entfällt der größte Anteil des Budgets auf den Unterhalt (z. B. Strom für
Straßenbeleuchtung). Die Stadt Kitzingen
ist durch das Bayerische Straßen- und Wegegesetz verpflichtet öffentliche
Straßen zu beleuchten, zu reinigen und von Schnee zu räumen bzw. zu streuen. Die Entwicklung der Unterhaltsausgaben ist
sehr wetterabhängig und vom Verlauf des Winters geprägt. Die gesetzliche
Verpflichtung lässt dem Budgetverantwortlichen kaum Entscheidungsspielraum,
wobei das Wetter als unkalkulierbarer Faktor hinzukommt.
Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch den Budgetverantwortlichen möglich.
Aufgrund
der mangelnden Steuerungsmöglichkeit der Einnahmen und Ausgaben durch den
Budgetverantwortlichen schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets zum
Haushaltsjahr 2022 vor. Alle Haushaltsstellen bleiben erhalten
und werden einzeln veranschlagt. Bei einer Auflösung prüft die Stadtkämmerei
den Einsatz weiterer Haushaltsvermerke, die die gleiche Wirkung hinsichtlich
der flexiblen Haushaltsführung erfüllen.
Eine Auflösung hätte zur Folge, dass der Budgetverantwortlichen durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen bleiben alle erhalten und werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt, um weiterhin eine flexible Haushaltsführung zu ermöglichen.
Der Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2021/241 wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, das Budget „Straßen, Wege, Plätze, Öffentl. Grünflächen, Wanderwege, Spiel- u. Bolzplätze, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Wasserläufe, Winterdienst“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.