Budget "Straßen, Wege, Plätze, Öffentl. Grünflächen, Wanderwege, Spiel- u. Bolzplätze, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Wasserläufe, Winterdienst", hier: Auflösung des Budgets

Betreff
Budget "Straßen, Wege, Plätze, Öffentl. Grünflächen, Wanderwege, Spiel- u. Bolzplätze, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Wasserläufe, Winterdienst",
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/241
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Straßen, Wege, Plätze, Öffentl. Gründflächen, Wanderwege, Spiel- und Bolzplätze, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Wasserläufe und Winterdienst“ wurde erstmals im Jahr 2001 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht aus den Unterabschnitten 5800, 5921, 5931, 6300, 6709, 6751, 6752, 6900 und 7850.

 

Die einzigen Einnahmen des Budgets sind die Sondernutzungsgebühren sowie die Vorsteuererstattungen. Beide Einnahmen sind nicht beeinflussbar. Der Budgetverantwortliche reagiert ausschließlich auf die Außeneinflüsse. Die Sondernutzungsgebühren werden durch die Satzung bestimmt.

 

Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf den Unterhalt (z. B. Strom für Straßenbeleuchtung).  Die Stadt Kitzingen ist durch das Bayerische Straßen- und Wegegesetz verpflichtet öffentliche Straßen zu beleuchten, zu reinigen und von Schnee zu räumen bzw. zu streuen. Die Entwicklung der Unterhaltsausgaben ist sehr wetterabhängig und vom Verlauf des Winters geprägt. Die gesetzliche Verpflichtung lässt dem Budgetverantwortlichen kaum Entscheidungsspielraum, wobei das Wetter als unkalkulierbarer Faktor hinzukommt.

 

Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch den Budgetverantwortlichen möglich.

 

Aufgrund der mangelnden Steuerungsmöglichkeit der Einnahmen und Ausgaben durch den Budgetverantwortlichen schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets zum Haushaltsjahr 2022 vor. Alle Haushaltsstellen bleiben erhalten und werden einzeln veranschlagt. Bei einer Auflösung prüft die Stadtkämmerei den Einsatz weiterer Haushaltsvermerke, die die gleiche Wirkung hinsichtlich der flexiblen Haushaltsführung erfüllen.

 

Eine Auflösung hätte zur Folge, dass der Budgetverantwortlichen durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen bleiben alle erhalten und werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt, um weiterhin eine flexible Haushaltsführung zu ermöglichen.

 

Der Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/241 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Straßen, Wege, Plätze, Öffentl. Grünflächen, Wanderwege, Spiel- u. Bolzplätze, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Wasserläufe, Winterdienst“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.