Budget "Städtischer Waldbesitz", hier: Auflösung des Budgets

Betreff
Budget "Städtischer Waldbesitz", hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/244
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Städtischer Waldbesitz“ wurde erstmals im Jahr 2000 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht ausschließlich aus dem Unterabschnitt 8551 Forstbetrieb, Städt. Waldbesitz.

 

Die Holzvermarktung bestimmt die Einnahmen des Budgets. Die Trockenheit wie der Schädlingsbefall lassen auf absehbare Zeit keine hohen Einnahmen erwarten. Von untergeordneter Bedeutung sind die Jagdpacht und die Zuwendungen.

 

Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf die Personalausgaben. Die Personalausgaben sind nur sehr eingeschränkt beeinflussbar. Durch den Tarifvertrag ist eine gewisse Vergütung der Stellen vorgegeben, sodass hier kaum Spielraum für die Budgetverantwortliche bleibt. Auch die Ausgaben für Fortbildungen sind größtenteils gesetzlich vorgeschrieben.

Weitere Ausgaben fallen für Unterhalt und Betrieb an (z. B. Nachpflanzungen, Durchforstungen, Versicherungen, Grundsteuer und Betriebsstoffe).

 

Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch die Budgetverantwortliche möglich.

 

Ein grundlegender Vorteil der Budgetierung ist die Flexibilität der Mittelverwaltung. Die Budgetverantwortliche kann z. B. eine Mehrausgabe durch Ausgabeneinsparungen an anderer Stelle finanzieren. Eine gesonderte Mittelbereitstellung durch die Stadtkämmerei ist nicht erforderlich, soweit die Budgetfestsetzung eingehalten wird. Eine Auswertung der Jahre 2018 u. 2019 ergab, dass dieser Vorteil kaum noch Wirkung hat. Im Jahr 2018 und 2019 hätten ein Großteil der Planabweichungen durch die Aufnahme in Deckungsringe abgefangen werden können. Die Zahl der Haushaltsüberschreitungen ist sehr gering. Das Budget hätte 2018 und 2019 durch andere Haushaltsvermerke nahezu vollständig ersetzt werden können, sodass weiterhin eine flexible Haushaltsausführung ohne Budget betrieben werden könnte.

 

Im Hinblick auf die sehr eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten der Budgetverantwortlichen im Einnahme- und Ausgabebereich des bestehenden Budgets und der Möglichkeit, die flexible Haushaltsführung auch auf andere Weise zu verwirklichen, schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets vor.

 

Eine Auflösung hätte zur Folge, dass die Budgetverantwortliche durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt.

 

Die Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/244 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Städtischer Waldbesitz“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.