Gebührenkalkulation für den Wohnmobilstellplatz der Stadt Kitzingen; Nachkalkulation 2016-2019 und 2017-2020; Festsetzung der Gebühr

Betreff
Gebührenkalkulation für den Wohnmobilstellplatz der Stadt Kitzingen;
Nachkalkulation 2016-2019 und 2017-2020;
Festsetzung der Gebühr
Vorlage
2021/247
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Kitzinger Wohnmobilstellplatz liegt unmittelbar am Main und verfügt über 70 Stellplätze. Der naturnahe Stellplatz lockt mit viel Rangierraum, viel Grün, einer wunderbaren Sicht für alle Gäste auf den Main und natürlich mit der Nähe zur historischen Altstadt.

 

Seit dem 31.12.2011 wird der Wohnmobilstellplatz haushaltsrechtlich als Regiebetrieb i. S. d. Art. 88 Abs. 5 GO betrieben. Beim Stellplatz handelt es sich um eine rechtlich und wirtschaftlich unselbstständige Einrichtung innerhalb der allgemeinen Verwaltung. Aus steuerrechtlicher Sicht wird der Platz als Betrieb gewerblicher Art geführt.

 

 

Kostendeckende Benutzungsgebühren:

 

Die Gemeinden sollen gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG Benutzungsgebühren erheben, soweit eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Zu den Kosten gehören insbesondere auch eine angemessene Abschreibung und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.

 

Werden die Gebühren nicht kostendeckend festgesetzt, werden in der Regel die allgemeinen Deckungsmittel belastet und es wird gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung (vgl. Art. 61 Abs. 2 GO) sowie gegen die Reihenfolge der Einnahmebeschaffung (vgl. Art. 62 GO) verstoßen.

 

Seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 empfohlen, einen angemessenen Kostendeckungsgrad anzustreben.

 

 

Derzeitige Beschlusslage:

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 05.07.2012 wurde der Kostendeckungsgrad auf 100 % festgesetzt.

 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 12.12.2013 wurde die Stellplatzgebühr ab dem 01.01.2015 auf 9,00 € pro Nutzungstag inkl. MwSt. und Entsorgung festgesetzt. Zum Ausgleich des jährlichen Einnahmedefizits wurde ein Zuschuss aus der Wirtschaftsförderung gewährt.

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzgebührensatzung - WGS) vom 19.05.2016 trat am 01.06.2016 in Kraft.

 

 

Nachkalkulation 2016-2019 und 2017-2020:

 

Durch die Kämmerei wurden zwei Nachkalkulationen erstellt, die auf Grundlage der Jahre 2016-2019 und 2017-2020 basieren. Der Kalkulation wurde ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt, wodurch Gebührenschwankungen besser ausgeglichen werden können.

 

Auf die beiliegende Anlage 1 wird verwiesen.

 

 

 

 

Wie der beiliegenden Nachkalkulation zu entnehmen ist, schlägt die Kämmerei eine Gebührenanpassung von 9,00 € auf 10,00 € inkl. MwSt. pro angefangenen Nutzungstag vor, um eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen und dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung Rechnung zu tragen. Ein Zuschuss zum Ausgleich des jährlichen Defizits entfällt in diesem Fall.  

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stellplatzgebühr für ein Wohnmobil beträgt 10,00 € pro angefangenen Nutzungstag inklusive Mehrwertsteuer und Entsorgung.

 

3.      Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Wohnmobilstellplatzgebührensatzung anzupassen.