Der
Stadtratsbeschluss vom 11.05.2021 (Anlage 1) erwies sich nach eingehender
Prüfung hinsichtlich des Neubaus einer Unterkunft für Obdachlose auf dem
Grundstück Fl. Nr. 6320/88 als nicht umsetzbar. Sowohl die Beschaffenheit des
Untergrundes als auch die Hangsituation zum nahegelegenen Sportplatz und das
aktuelle Planungsrecht machen eine bauliche Umsetzung unmöglich.
Deshalb
soll die Unterkunft für Obdachlose auf dem Grundstück Fl. Nr. 6320/70 geplant
und realisiert werden. Die genaue Lage ergibt sich aus den konkreten Plänen,
soll jedoch im nordöstlichen Bereich des Grundstücks (Anlage 2) liegen.
Erforderliche Freianlagen können sich auf dem benachbarten Grundstück Fl. Nr.
6320/88 befinden. Die Erschließung erfolgt zunächst über die Egerländer Straße.
Die
Größe des Gebäudes und das Raumprogramm ergeben sich aus dem erkannten Bedarf.
Dabei werden die Erfahrungen der Sozialarbeiterinnen vor Ort, Einweisungen der
vergangenen Jahre und vergleichbare Objekte in anderen Städten als Grundlage
herangezogen.
Vorgeschlagen
wird, dass im nordwestlichen Teil des Grundstücks Fl. Nr. 6320/70 ein weiteres
Gebäude (Wohngebäude mit ca. 10 Wohnungen) im Sinne des sozialen Wohnungsbaus
realisiert wird.
Ein
Realisierungsentwurf in Form eines Vorentwurfes mit den Leistungsphasen 1 und 2
für die Gebäude soll dem Stadtrat im 1. Quartal 2022 vorgelegt werden. Dabei
sind vorrangig die Möglichkeiten der Modulbauweise auszuloten.
Für
die restlichen Teile des Grundstücks 6320/70 und der Grundstücken Fl. Nr. 6325
und Fl. Nr. 6320/75 (Anlage 3) sollte ein neues städtebauliches Konzept
erstellt werden. Dieses bildet die Grundlage um nach dem Abbruch aller Gebäude
eine städtebauliche Neuordnung vorzunehmen. Hier bietet sich das Instrument
eines wettbewerblichen Verfahrens an. Das Vorgehen und die inhaltliche
Zielrichtung sollten mit dem Stadtentwicklungsbeirat und der AG Sozialen Stadt
erörtert werden.
Anlagen
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Punkte 2 und 3 des Stadtratsbeschlusses vom 11.05.2021 werden aufgehoben (Anlage 1)
3. Die neue Obdachlosenunterkunft (für ca. 30 Personen ohne Familien mit Kindern) ist im nord-östlichen Bereich des Grundstücks 6320/70 zu planen (siehe Lageplan Anlage 2).
4. Auf dem Grundstück 6320/70 ist im nordwestlichen Bereich ein Wohnhaus mit ca. 10 Wohnungen zu planen (siehe Lageplan Anlage 2).
5. Ein Realisierungsentwurf (Leistungsphasen 1 und 2 / Vorentwurf: möglichst in Modulbauweise) für den Bau der Gebäude nach Punkt 3 und 4 ist dem Stadtrat im 1. Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen.