Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN; hier: Antrag auf Einrichten eines e-carsharing Modells in Kitzingen

Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN;
hier: Antrag auf Einrichten eines e-carsharing Modells in Kitzingen
Vorlage
2021/256
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Historie:

Am 22.09.2016 wurde im Verwaltungs- und Bauauschuss über das Angebot des Autohauses Rumpel und Stark informiert, ein Carsharing einzurichten, die Stadt sollte dazu 2 Stellplätze zur Verfügung stellen. OB Müller informierte dabei die Teilnehmer des Ausschusses, dass es aus rechtlicher Sicht nicht möglich sei, einem Anbieter kostenfrei öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung zu stellen und eine öffentliche Verkaufsstelle einzurichten. Eine Umsetzung auf einer privaten Fläche sei jedoch grundsätzlich möglich.

 

Am 20.05.2021 wurde im Stadtrat über einen Antrag von Bb.90/Die Grünen entschieden, ein e-carsharing-Modell für Kitzingen einzurichten und sich an den Modellen von Iphofen und Dettelbach zu orientieren.

Die Verwaltung wurde mit 16:14 beauftragt eine Beteiligung am e-carsharing-Modell von Iphofen und Dettelbach zu prüfen.

 

 

 

Prüfung der Situation und Angebot durch LKW

 

Die Städte Iphofen und Dettelbach betreiben beide seit Juli 2021 e-carsharing.

Eine Gegenüberstellung der Erfahrungsberichte aus beiden Städten finden Sie in Anlage 1.

In beiden Fällen gilt eine Grundinvestion von 3.000 Euro pro Auto sowie ein fester Parkplatz mit Ladestation als Voraussetzung.

 

Der Versorgungspartner der Stadt Kitzingen ist anders als in Iphofen und Dettelbach die LKW (in Dettelbach gibt es einen Verbund zwischen Stadt, Nergie und LKW, in Iphofen ist es nur die Nergie).

 

In einem Gespräch mit Frau Burkhard und Herrn Sieber, beide LKW, am 23.08. wurden, als Alternative zu der Dettelbach-/Iphofen-Lösung, die Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit mit der LKW definiert, siehe dazu der Prüfauftrag von Bgm. Astrid Glos, vom 23.08.2021, (Anlage 2).

 

Die LKW hat für die Stadt Kitzingen 2 mögliche Modelle mit 2 unterschiedlichen Partner entwickelt und gegenübergestellt, siehe Anlage 3.

 

In beiden Modellen fallen für die Stadt Kosten an. Im Falle des Anbieters book-and-drive (der auch Partner bei Iphofen und Dettelbach ist) handelt es sich um einen mtl. Fixpreis von 624 Euro pro Fahrzeug. In diesem Preis sind bereits Kosten wie Benzin, Instandhaltung und regelmäße Reinigung enthalten.

 

Im Falle des Anbieters MOQO, sind zwar die mtl. Fixkosten geringer, 372,50 Euro, aber es fallen einmalige Anschaffungskosten in Höhe von 1.730 Euro sowie Kraftstoffkosten an, auch kümmert sich dieser Anbieter nicht um die Reinigung des Fahrzeuges.

 

Eine Fahrt von Kitzingen nach Würzburg und zurück würde bei beiden Anbietern rund 19 Euro kosten.

 

Die Stadt muss bei beiden Varianten den Stellplatz zur Verfügung stellen sowie die entsprechende Beschilderung, die LWK übernimmt die Ladeinfrastruktur.

 

Sowohl im Modell Iphofen/Dettelbach, als auch in den Varianten der LKW, handelt es sich um eine standortbasierte Dienstleistung, sprich das Auto muss an derselben Stelle wieder abgeliefert werden, wo es abgeholt wurde.

 

Um die Attraktivität für die Bürger möglichst hoch zu machen, geht die Verwaltung davon aus, dass mindestens 10 Standorte im Stadtgebiet inkl. der Ortsteile dafür zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Dementsprechend kämen, neben der Bereitstellung von öffentlichen Stellflächen, jährliche Kosten auf die Stadtverwaltung Kitzingen zu, von:

 

 

Iphofen/Dettelbach-Variante 10 x 3.000 Euro (Einmalkosten)                30.000 Euro

 

LKW-Variante

Variante 1 book-and-drive: 10 x 624 Euro mtl. (x 12)                            74.880 Euro

 

Variante 2 MOQO: 10 x 372,50 Euro mtl. (x 12)                                    44.700 Euro

                             10 x 1.730 Euro (Einmalkosten)                               17.300 Euro

                                                                                                       62.000 Euro

 

 

1.    Vom Sachvortrag 2021/256 wird Kenntnis genommen

 

2.    Es wird davon Abstand genommen e-carsharing als Kommune zu betreiben.