Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen; Erweiterung des Geltungsbereichs

Betreff
Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen;
Erweiterung des Geltungsbereichs
Vorlage
2021/263
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Kommunale Förderprogramm bietet die Möglichkeit Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen zu erhalten.

 

In Zusammenarbeit mit SG 61 wurde in der Richtlinie § 2 – Räumlicher Geltungsbereich – überarbeitet und neu definiert.

 

Planungsrechtliche Prüfung / Stellungnahme SG 61 zur Erweiterung:

 

Bestimmung des Geltungsbereichs:

 

Die Stadt Kitzingen erwägt die Erweiterung des Kommunalen Förderprogramms von der Altstadt in die Südstadt. Das Quartier erstreckt sich entlang der Schmiedelstraße, der Friedrich-Ebert-Straße, des Amalienwegs, der Kanzler-Stürtzel-Straße bis hin zur Wörthstraße und verläuft dann in Richtung Norden bis an den Hindenburgring Süd. Eingeschlossen sind somit die Bismarckstraße, die Moltkestraße und die Paul-Eber-Straße (Anlage 1).

 

Begründung:

 

Die charakteristische Blockbebauung der Südstadt stellt für Kitzingen eine einzigartige Struktur dar. Die Straßen, die teilweise als Alleen ausgeführt sind, ermöglichen eine hohe Wohnqualität. Im Gegensatz zur stark verdichteten Altstadt, bieten die Wohnblöcke, teils mit begrünten Vorgärten und prächtigen Fassaden versehen, damit eine hochwertige Lebensqualität. Mit dem Kommunalen Förderprogramm können die privaten Bauherren*innen bei diesen Maßnahmen unterstützt und der Erhalt der Qualität des Gebietes sichergestellt werden.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kitzingen wird wie folgt geändert:

 

a)       § 2 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Das Gebiet umfasst den gesamten Bereich der Altstadt sowie das Quartier im Bereich der Südstadt, der Kaltensondheimer Straße / Güterhallstraße als auch einen Teilbereich in Etwashausen. Der Altstadtbereich wird durch die Verkehrsachsen Hindenburgring Süd im Süden sowie der Nordtangente im Westen und Norden umgrenzt. Im Osten bildet der Main eine natürliche Grenze. Im Süden wird das Gebiet entlang der Schmiedelstraße / Friedrich-Ebert-Straße / Amalienweg / Kanzler-Stürzel-Straße und Wörthstraße ergänzt. Im Südosten schließt das Gebiet das Quartier im Bereich der Kaltensondheimer Straße / Güterhallstraße über den Hindenburgring Süd hinaus mit ein. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.

 

b)       § 8 wird wie folgt ergänzt:

(7) Die 4. Änderung des Kommunalen Förderprogramms tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Kommunale Förderprogramm entsprechend anzupassen.