Das Kommunale Förderprogramm bietet die Möglichkeit Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen zu erhalten.
In Zusammenarbeit mit SG 61 wurde in der Richtlinie § 2 – Räumlicher Geltungsbereich – überarbeitet und neu definiert.
Planungsrechtliche
Prüfung / Stellungnahme SG 61 zur Erweiterung:
Bestimmung
des Geltungsbereichs:
Die Stadt
Kitzingen erwägt die Erweiterung des Kommunalen Förderprogramms von der
Altstadt in die Südstadt. Das Quartier erstreckt sich entlang der
Schmiedelstraße, der Friedrich-Ebert-Straße, des Amalienwegs, der
Kanzler-Stürtzel-Straße bis hin zur Wörthstraße und verläuft dann in Richtung
Norden bis an den Hindenburgring Süd. Eingeschlossen sind somit die Bismarckstraße,
die Moltkestraße und die Paul-Eber-Straße (Anlage 1).
Begründung:
Die
charakteristische Blockbebauung der Südstadt stellt für Kitzingen eine
einzigartige Struktur dar. Die Straßen, die teilweise als Alleen ausgeführt
sind, ermöglichen eine hohe Wohnqualität. Im Gegensatz zur stark verdichteten
Altstadt, bieten die Wohnblöcke, teils mit begrünten Vorgärten und prächtigen
Fassaden versehen, damit eine hochwertige Lebensqualität. Mit dem Kommunalen
Förderprogramm können die privaten Bauherren*innen bei diesen Maßnahmen
unterstützt und der Erhalt der Qualität des Gebietes sichergestellt werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kitzingen wird wie folgt geändert:
a) § 2 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Das
Gebiet umfasst den gesamten Bereich der Altstadt sowie das Quartier im Bereich
der Südstadt, der Kaltensondheimer Straße / Güterhallstraße als auch einen
Teilbereich in Etwashausen. Der Altstadtbereich wird durch die Verkehrsachsen
Hindenburgring Süd im Süden sowie der Nordtangente im Westen und Norden
umgrenzt. Im Osten bildet der Main eine natürliche Grenze. Im Süden wird das
Gebiet entlang der Schmiedelstraße / Friedrich-Ebert-Straße / Amalienweg /
Kanzler-Stürzel-Straße und Wörthstraße ergänzt. Im Südosten schließt das Gebiet
das Quartier im Bereich der Kaltensondheimer Straße / Güterhallstraße über den
Hindenburgring Süd hinaus mit ein. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebiets
ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.
b) § 8 wird wie folgt ergänzt:
(7) Die 4. Änderung des Kommunalen Förderprogramms tritt am 01.01.2022 in Kraft.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Kommunale Förderprogramm entsprechend anzupassen.