Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen; hier: 2. Änderungssatzung

Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen; hier: 2. Änderungssatzung
Vorlage
2021/284
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 wurde die Anpassung der Gebühren für die Schiffsanlegestelle mehrheitlich beschlossen, vgl. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 (Anlage 1).

 

Mit der förmlichen Satzungsänderung wird der Auftrag aus Ziffer 4 des Beschlusses vom 18.11.2021 umgesetzt.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 8 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende

 

Änderungssatzung

 

§ 1

Änderungen

 

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Anlegegebühren werden für Schiffe mit einer Länge von bis zu 65 m in Höhe von 130 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag, für Schiffe mit einer Länge von mehr als 65 m in Höhe von 360,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag erhoben. Für jede Nutzung der Hotelschiffsanlegestelle entsteht diese Gebühr, auch wenn die Nutzung nicht einen ganzen Tag (24 Stunden) andauert.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Kitzingen, ………………

STADT KITZINGEN

 

 

 

Stefan Güntner

Oberbürgermeister