Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzgebührensatzung - WGS); hier: 1. Änderungssatzung

Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzgebührensatzung - WGS); hier: 1. Änderungssatzung
Vorlage
2021/287
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2021 beschlossen, die Stellplatzgebühr für ein Wohnmobil auf 11,00 € pro angefangenen Nutzungstag inklusive Mehrwertsteuer und Entsorgung zu erhöhen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Wohnmobilstellplatzgebührensatzung anzupassen, vgl. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 (Anlage 1).

 

Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit dem Beschluss über die Änderungssatzung nach.

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Große Kreisstadt erlässt aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

 

Änderungssatzung

 

§ 1

Änderung

 

§ 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Benutzungsgebühr wird fahrzeugbezogen unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen erhoben und beträgt je Fahrzeug und angefangenem Nutzungstag (24 Stunden) 11,00 € inklusive Mehrwertsteuer und Entsorgung.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Kitzingen, ……………..

STADT KITZINGEN

 

 

 

Stefan Güntner

Oberbürgermeister