Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt: Umgestaltungsmaßnahme Kleistplatz zum Mehrgenerationenplatz -

Betreff
Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt, hier: Vergabe der Planungsleistungen zur Umgestaltung "Kleistplatz - Mehrgenerationenplatz"
Vorlage
059/2010/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Am 11. November 2008 hat der Stadtrat das Integrierte Handlungskonzept „Meine Siedlung – unser Kitzingen“ (IHK 2008) für den Stadtteil Kitzingen-Siedlung beschlossen.

                       

b)        Das IHK beinhaltet mehrere sogenannte Impulsprojekte; die Umgestaltung des Kleistplatzes in einen Mehrgenerationenplatz ist davon eine der ersten baulichen Maßnahmen, die nun umgesetzt werden soll.

 

c)         Am 10.05.2010 hat eine Ideensammlung unter den Teilnehmern des Bürgerkreis Siedlung stattgefunden, bei der sich folgende Kernpunkte herausgebildet haben:

 

Bauliche Maßnahmen

·      Einrichtung eines öffentlichen WCs  (mögl. Standort ist noch zu untersuchen)

·      Überdachte Sitzgruppe / Pergola

·      Einbeziehung der angrenzenden Straßenräume (Eingangssituation, Parkplätze)

·      Modellieren des Geländes

 

Nutzungsbereich Kinder:

·      Kombinierter Fußball- und Basketballplatz

·      Attraktive Spielgeräte (insbesondere Wasserspielgeräte, Spielgeräte für Kleinkinder)

 

Nutzungsbereiche Erwachsene:

·      Bouleplatz

·      Schachfeld oder -tisch

 

Ruhebereiche/ Kommunikationsbereiche:

·      Schattenspender (Bäume, Pergola o.ä.)

·      Bankgruppen (Kommunikation)

·      Informationstafel über Stadtteil Siedlung

·      Bürgercafé in ehem. Bäckerei

 

Diese Punkte sollen als Ergänzung zu der vom Stadtrat  beschlossenen Grundkonzeption der künftigen Platzgestaltung entsprechend dem IHK dienen

 

d)        Am 20.05.2010 wurden vier Büros zur Abgabe eines Honorarangebotes für die Leistungsphasen 1-9 bis 28.05.2010 aufgefordert

 

e)        Hierbei war vorgegeben, die Leistungsphasen 1+2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung)  bis zum 18.06.2010 zu erbringen

 

f)          Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2010 beschlossen, lediglich die Leistungsphasen 1+2 zu beauftragen

 

g)        Am 21.06.2010 fand im Vorfeld der Sitzung der AG Soziale Stadt ein Abstimmungsgespräch mit Herrn Wägelein von der Regierung von Unterfranken statt, um zu klären, welchen Unterlagen der Förderantrag umfassen muss (s. Ziff. 3)

 

 

2.        Darstellung der Planungsaufgabe

 

Das sogenannte Impulsprojekt „Umgestaltung Kleistplatz“ ist die erste bauliche Maßnahme in der Siedlung, die nun aus Mitteln des Bund-Länder-Städtebauförderungs-programms „Soziale Stadt“ realisiert werden soll.

 

Die anrechenbaren Kosten für die Maßnahme werden auf 150.000 Euro (netto) beziffert.

Die Größe des Bearbeitungs- und Gestaltungsbereiches beträgt ca. 5.300 qm.

Die zu erbringenden Leistungen sind der Honorarzone III gem. § 39 Abs. 1 HOAI (Freianlagen) zuzuordnen.

 

a)        Es sind zunächst folgende Leistungen zu erbringen (Leistungsphasen 1-4):

·      Erstellung eines groben Umbaukonzeptes unter Berücksichtigung des IHK und der o.g. Bürgerwünsche

·      Kostenschätzung

·      Konzepterstellung mit Einbeziehung der Bürger in Form eines Arbeitskreises

·      Aufstellung der Kosten

·      Vorentwurfsplanung (Vorstellung und Diskussion im Stadtrat)

·      Genehmigungsplanung (Mindestvoraussetzung zur Stellung des Förderantrags)

 

b)        Anschließend sind folgende Leistungen zu erbringen:

·      Ausführungsplanung (LP 5, nach Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmen-beginns)

·      Bauliche Umsetzung der Maßnahme (LP 6-9)

 

c)         Um die Verwaltung zu entlasten, ist die Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ durch das ausgewählte Büro gewünscht.

 

d)        Die Durchführung mindestens eines Bürgerarbeitskreises sollte ebenfalls im Angebot berücksichtigt werden.

 

 

3.        Hintergrund zur Förderfähigkeit der Maßnahme

 

Die förderfähigen Kosten werden mit 60% durch die Regierung von Unterfranken im  Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ bezuschusst.

 

Wie durch Herrn Wägelein von der Regierung von Unterfranken in der letzten Sitzung der AG Soziale Stadt am 21.06.2010 nochmals mitgeteilt wurde, beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung, ab diesem Jahr nicht mehr abgerufene Fördergelder künftig nicht mehr in den „Fördertopf“ erneut einzustellen sondern anderweitig zu verwenden.

 

Aus diesem Grund besteht dringender Handlungsbedarf, die Maßnahme „Umgestaltung Kleistplatz“ noch in 2010 zu starten und schnellstmöglich einen vollständigen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

 

Zur Bereitstellung der Fördermittel benötigt die Regierung ein Signal, dass die Maßnahme umgehend begonnen wird und auch vollständig in allen Leistungsphasen durchgezogen wird. Eine Diskussion bzw. ein Beschluss über die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme wird erst nach Vorlage des Vorentwurfes (LP 3)  erforderlich. Für die Bearbeitung des Förderantrages benötigt die Regierung die Unterlagen bis einschließlich LP 4 (Genehmigungsplanung).

 

Eine ausführliche Vorstellung und Diskussion der konkreten Gestaltungsinhalte gemäß IHK und unter Einbeziehung der o.g. Bürgerwünsche erfolgt an Hand des Vorentwurfes zunächst in der AG Soziale Stadt und nachfolgend im Stadtrat.

 

 

4.        Vergabevorschlag

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Büro Müller-Maatsch, Burghalslach, mit der Durchführung der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) zu beauftragen.

 

Die Vergabe der einzelnen Leistungsphasen soll stufenweise durch die Verwaltung erfolgen und vorerst nur die Leistungsphasen 1-4 gem. § 39 HOAI umfassen (s. Sachvortrag Ziff. 3).

 

Mit dem Büro Müller-Maatsch wurden bereits sehr gute Erfahrungen bei vorangegangenen Gestaltungsmaßnahmen und Projekten in Kitzingen gemacht, zudem wurde angeboten, 2 Bürgerarbeitskreise zu einem Pauschalpreis durchzuführen. Dadurch ergeben sich die meisten Vorteile für die Stadt Kitzingen bei der Umsetzung der Maßnahme.

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Beschluss des Finanzausschusses vom 17.06.2010 (Vorlage Nr. 059/2010) wird wie folgt geändert:

       Der Stadtrat folgt dem Vorschlag der Verwaltung, das Büro Müller-Maatsch, Burghaslach, mit der Durchführung der Planungsleistungen zur Umgestaltung des Kleistplatzes in einen Mehrgenerationenplatz für die Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI (Freianlagen) zu beauftragen.

 

3.        Die Vergabe der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise durch die Verwaltung.