1.
Ausgangslage
a)
Am
b)
Das IHK
beinhaltet mehrere sogenannte Impulsprojekte; die Umgestaltung des
Kleistplatzes in einen Mehrgenerationenplatz ist davon eine der ersten
baulichen Maßnahmen, die nun umgesetzt werden soll.
c)
Am
Bauliche Maßnahmen
·
Einrichtung
eines öffentlichen WCs (mögl. Standort
ist noch zu untersuchen)
·
Überdachte
Sitzgruppe / Pergola
·
Einbeziehung
der angrenzenden Straßenräume (Eingangssituation, Parkplätze)
·
Modellieren
des Geländes
Nutzungsbereich Kinder:
·
Kombinierter
Fußball- und Basketballplatz
·
Attraktive
Spielgeräte (insbesondere Wasserspielgeräte, Spielgeräte für Kleinkinder)
Nutzungsbereiche Erwachsene:
·
Bouleplatz
·
Schachfeld
oder -tisch
Ruhebereiche/ Kommunikationsbereiche:
·
Schattenspender
(Bäume, Pergola o.ä.)
·
Bankgruppen
(Kommunikation)
·
Informationstafel
über Stadtteil Siedlung
·
Bürgercafé
in ehem. Bäckerei
Diese Punkte sollen als Ergänzung zu der vom
Stadtrat beschlossenen Grundkonzeption
der künftigen Platzgestaltung entsprechend dem IHK dienen
d)
Am
20.05.2010 wurden vier Büros zur Abgabe eines Honorarangebotes für die
Leistungsphasen 1-9 bis 28.05.2010 aufgefordert
e)
Hierbei
war vorgegeben, die Leistungsphasen 1+2 (Grundlagenermittlung und
Vorplanung) bis zum 18.06.2010 zu
erbringen
f)
Der
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2010 beschlossen, lediglich die
Leistungsphasen 1+2 zu beauftragen
g)
Am
2.
Darstellung der Planungsaufgabe
Das sogenannte
Impulsprojekt „Umgestaltung Kleistplatz“ ist die erste bauliche Maßnahme in der
Siedlung, die nun aus Mitteln des Bund-Länder-Städtebauförderungs-programms
„Soziale Stadt“ realisiert werden soll.
Die anrechenbaren
Kosten für die Maßnahme werden auf 150.000 Euro (netto) beziffert.
Die Größe des
Bearbeitungs- und Gestaltungsbereiches beträgt ca. 5.300 qm.
Die zu
erbringenden Leistungen sind der Honorarzone III gem. § 39 Abs. 1 HOAI
(Freianlagen) zuzuordnen.
a)
Es sind zunächst folgende Leistungen zu erbringen (Leistungsphasen 1-4):
·
Erstellung eines groben Umbaukonzeptes unter
Berücksichtigung des IHK und der o.g. Bürgerwünsche
·
Kostenschätzung
·
Konzepterstellung mit Einbeziehung der Bürger in
Form eines Arbeitskreises
·
Aufstellung der Kosten
·
Vorentwurfsplanung (Vorstellung und Diskussion im
Stadtrat)
·
Genehmigungsplanung (Mindestvoraussetzung zur
Stellung des Förderantrags)
b)
Anschließend sind folgende Leistungen zu erbringen:
·
Ausführungsplanung (LP 5, nach Bewilligung des
vorzeitigen Maßnahmen-beginns)
·
Bauliche Umsetzung der Maßnahme (LP 6-9)
c)
Um die Verwaltung zu entlasten, ist die Erstellung der Unterlagen für
den Förderantrag im Rahmen des
Programms „Soziale Stadt“ durch das ausgewählte Büro gewünscht.
d)
Die
Durchführung mindestens eines Bürgerarbeitskreises sollte ebenfalls im Angebot
berücksichtigt werden.
3.
Hintergrund zur Förderfähigkeit der Maßnahme
Die förderfähigen Kosten werden mit 60%
durch die Regierung von Unterfranken im
Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ bezuschusst.
Wie durch Herrn
Wägelein von der Regierung von Unterfranken in der letzten Sitzung der AG
Soziale Stadt am
Aus diesem Grund besteht dringender
Handlungsbedarf, die Maßnahme „Umgestaltung Kleistplatz“ noch in 2010 zu
starten und schnellstmöglich einen vollständigen Förderantrag bei der Regierung
von Unterfranken einzureichen.
Zur Bereitstellung der Fördermittel benötigt
die Regierung ein Signal, dass die Maßnahme umgehend begonnen wird und auch
vollständig in allen Leistungsphasen durchgezogen wird. Eine Diskussion bzw.
ein Beschluss über die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme wird erst nach
Vorlage des Vorentwurfes (LP 3)
erforderlich. Für die Bearbeitung des Förderantrages benötigt die
Regierung die Unterlagen bis einschließlich LP 4 (Genehmigungsplanung).
Eine ausführliche Vorstellung und Diskussion
der konkreten Gestaltungsinhalte gemäß IHK und unter Einbeziehung der o.g.
Bürgerwünsche erfolgt an Hand des Vorentwurfes zunächst in der AG Soziale Stadt
und nachfolgend im Stadtrat.
4.
Vergabevorschlag
Die Verwaltung
schlägt vor, das Büro Müller-Maatsch, Burghalslach, mit der Durchführung der
Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) zu beauftragen.
Die Vergabe der
einzelnen Leistungsphasen soll stufenweise durch die Verwaltung erfolgen und
vorerst nur die Leistungsphasen 1-4 gem. § 39 HOAI umfassen (s. Sachvortrag
Ziff. 3).
Mit dem Büro Müller-Maatsch
wurden bereits sehr gute Erfahrungen bei vorangegangenen Gestaltungsmaßnahmen
und Projekten in Kitzingen gemacht, zudem wurde angeboten, 2
Bürgerarbeitskreise zu einem Pauschalpreis durchzuführen. Dadurch ergeben sich
die meisten Vorteile für die Stadt Kitzingen bei der Umsetzung der Maßnahme.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der Beschluss des Finanzausschusses vom
Der Stadtrat folgt dem Vorschlag der Verwaltung, das Büro Müller-Maatsch, Burghaslach, mit der Durchführung der Planungsleistungen zur Umgestaltung des Kleistplatzes in einen Mehrgenerationenplatz für die Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI (Freianlagen) zu beauftragen.
3. Die Vergabe der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise durch die Verwaltung.