Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vom 27.03.1998 (BBS) hier: Neuerlass der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS), Aufhebung der bisher gültigen Satzung

Betreff
Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vom 27.03.1998 (BBS)
hier: Neuerlass der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS), Aufhebung der bisher gültigen Satzung
Vorlage
2022/034
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die bei der Stadt Kitzingen derzeit gültige „Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS)“ vom 27.03.1998 ist überarbeitungsbedürftig.

 

Hintergrund der erforderlichen Überarbeitung sind insbesondere gesetzliche Änderungen im Bereich der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). So ist zum Beispiel die Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß Art. 18 a Abs. 8 GO inzwischen innerhalb von einem Monat zu beschließen, wohin gegen die derzeit noch gültige BBS hier auf zwei Monate abstellt. Zwar geht die gesetzliche Regelung immer der Satzungsregelung vor, zur Klarstellung und zur Vermeidung widersprüchlicher Regelungen sind die Regelungen in der neuen Satzung nun jedoch den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

 

Darüber hinaus erscheint es aus Sicht der Verwaltung aus Gründen einer effektiven Wahrnehmung der Bürgerbeteiligungsrechte sinnvoll, die Versendung von Briefabstimmungsunterlagen zur Ermöglichung der Stimmabgabe per Briefwahl von Amts wegen - also für jeden Abstimmungsberechtigten - und nicht erst auf Antrag der Abstimmenden zu veranlassen. Derzeit kann die Abstimmung per Briefwahl nur auf entsprechenden Antrag erfolgen, was das Verfahren verkompliziert.

 

Die Änderungen in der neuen Satzung sind farblich rot hinterlegt. Außerdem sind die Änderungen der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung des bisher gültigen und des neuen Satzungswortlauts zu entnehmen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat erlässt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS)“.