Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.12.2021; hier: Maßnahmen für klimaneutrale Stadtverwaltung Kitzingen bis 2030

Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.12.2021;
hier: Maßnahmen für klimaneutrale Stadtverwaltung Kitzingen bis 2030
Vorlage
2022/044
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.       Begründung (siehe Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.12.2021)

 

Die Folgekosten einer verspäteten CO2-Reduktion sind um ein vielfaches höher als frühzeitige Maßnahmen. Jeder Euro in Klimaschutzmaßnahmen ist sinnvoll investiert. Die Investitionen werden sich nach 7 bis 13 Jahren amortisieren.

 

Im Handlungskonzept Energiemanagement v. 18.6.2015 sind nicht alle Liegenschaften erfasst, z. B. nicht die Kindergärten. Auch wurde hinsichtlich des Einbaues von erneuerbaren Energien eine vertiefende Betrachtung noch nicht durchgeführt. Nur so lässt es sich erklären, dass im Handlungskonzept festgestellt wurde, dass z. B. Photovoltaik-Anlagen bei folgenden Liegenschaften nicht möglich seien, inzwischen aber dort doch eingebaut wurden:

 

Florian-Geyer-Halle

Kläranlage

Dreifachturnhalle Sickergrund, in Planung

 

Das spricht für die gute Arbeit der Verwaltung, die hier Potenziale gesehen und umgesetzt hat. Wegen der Dringlichkeit des Klimaschutzes sollten daher noch einmal alle anderen Liegenschaften auf die Möglichkeit des Einbaues von PV-Anlagen mit neuester Technik geprüft werden. Dabei sollte im Zweifelsfall immer dem Klimaschutz Vorrang gewährt werden, z. B. vor der Gestaltungssatzung.

 

Die Erstellung einer Treibhausgasstartbilanz ist dringend geboten, um zu ermitteln, wo wir stehen auf dem Weg zur klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2030 und wie viele Maßnahmen noch notwendig sind. Wenn die Hauptverursacher ermittelt sind, können passende Handlungsfelder festgelegt werden. Dabei sind die internationalen Anforderungen an die Bilanzierung zu beachten. (GHG Protocol, ISO 14064-1) Weitere Infos

Kommunale Treibhausgas-Bilanzierung mit dem Klimaschutz-Planer (rlp.de)

Auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung (bund.de)

 

Ziel der Stadtverwaltung muss es sein, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Klimaneutralität zu erreichen. Je früher desto kostengünstiger - und besser für nachfolgende Generationen.

 

 

2.       Stellungnahme der Verwaltung

 

In den Solarzellen einer Photovoltaikanlage wird das einfallende Sonnenlicht in Strom umgewandelt. Die Photovoltaik hat in Deutschland und Bayern ein zunehmend größeres Gewicht bei der Energieerzeugung bekommen.

 

Grundsätzlich begrüßt auch die Stadtverwaltung die Errichtung und Förderung von erneuerbaren Energien und insbesondere von PV-Anlagen sowie die Speicherung von regenerativer Überschussenergie. So hat die Stadtverwaltung Kitzingen bereits seit 2005 das Thema der erneuerbaren Energien auf Ihrer Agenda. Entsprechend wurden damals auf dem Dach der Bauhofverwaltung bereits 250 PV-Module und im Jahr 2008 weitere 1.668 Module installiert.

Mit der großen Erweiterungsmaßnahme im Jahr 2018 an der Siedlungsschule wurde die bestehende Photovoltaikanlage mit einer neuen PV-Anlage ergänzt. Weitere Anlagen kamen in der Vergangenheit auf den Dächern der Florian-Geyer-Halle und dem Kindergarten Memellandstraße hinzu. Momentan sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für die Stadt Kitzingen insgesamt 412,33 kWp installierter Leistung eingetragen (Stand Januar 2022). Die Planung und Umsetzung der Stromerzeugungsanlagen läuft über das SG62-Hochbau.

 

Seit geraumer Zeit wird generell bei der Planung und Errichtung von PV-Anlagen die Speicherung bspw. mit Batteriespeichern berücksichtigt, um Überschüsse während sonnenreicher Zeiten zu speichern und den regenerativen Eigenverbrauch stetig erhöhen zu können. So wurde zuletzt bei der Ausstattung der Florian-Geyer-Halle mit einer PV-Anlage auch ein Batteriespeicher installiert.

 

Im Zuge der Baumaßnahmen Erweiterung Kindergarten Alemannenstraße, Neubau Multifunktionshaus und Generalsanierung Sporthalle Sickergrund kommen weitere Stromerzeugungsanlagen mit Sonnenlicht sowie deren Speicherung mittels Batterie dazu.

 

Drei Stromerzeugungsanlagen im Sinne einer Kraft-Wärme-Kopplung wurden in Gebäuden der Stadt Kitzingen eingebaut (zwei Blockheizkraftwerke und eine Brennstoffzelle). Im städtischen Klärwerk erzeugen drei große Blockheizkraftwerke Strom.

 

Allerdings spricht sich die Verwaltung gegen eine Errichtung und Förderung von PV-Anlagen im Bereich der Altstadt und auf denkmalgeschützten Gebäuden aus. Grundlage dafür stellt der Beschluss des Stadtrates vom 16.07.2020 (siehe Anlage 3) sowie die Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen dar. Die Gestaltungssatzung dient dem Erhalt des Ortsbildes und der besonders schützenswerten historischen Altstadt. Siehe hierzu § 18 „Nutzung der Sonnenenergie“ der Gestaltungssatzung:

„Solarzellen und Photovoltaikanlagen sind im Geltungsbereich der Satzung nicht zulässig. Falls jedoch derartige Anlagen von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind und keine Beeinträchtigungen von Nachbargebäuden (u. a. Blendwirkung) vorliegen, ist auf Antrag eine Befreiung möglich.“

In den Geltungsbereich der Satzung fallen die Liegenschaften der Friedrich-Bernbeck-Schule, St.-Hedwig-Schule, DPE-Schule, Deuster-Sporthalle, Rathaus, Bauamt, Tourist-Info, Alte Synagoge, Archiv/Museum und Gerätehaus FFW Kitzingen.

 

Fazit:

Die Überprüfung der Dächer von Liegenschaften der Stadt Kitzingen wird bereits durch SG62-Hochbau durchgeführt. Bei allen Baumaßnahmen der Stadt Kitzingen werden grundlegend die Möglichkeiten zum Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft (von der Gesetzgebung mittels Gebäudeenergiegesetz 2020 gefordert) und notwendige Haushaltsmittel angemeldet. Die Stadtverwaltung schlägt vor, weiterhin erneuerbare Energien und insbesondere Photovoltaikanlagen einschließlich Speichermöglichkeit sukzessive mit den anstehenden Baumaßnahmen im Stadtgebiet Kitzingen auszubauen, um das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung Kitzingen bis 2030 zu erreichen. Eine gesonderte Aufforderung zur Überprüfung bedarf es dafür nicht.

 

Die dazu beantragte Erstellung einer Treibhausgasstartbilanz befürwortet die Stadtverwaltung. Der Klimaschutzmanager beginnt am 01.07.2022 seine Stelle bei der Stadt Kitzingen und bearbeitet dies im Zuge der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes.

 

Im Sinne der Empfehlung des Umweltbeirates (siehe Anlage 2) kann dieser Antrag zusammen mit dem Antrag der Fraktionen ProKT, Freie Wähler, UsW, Bayernpartei, Fr. Glos beraten werden (nächster Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung: Vorlage Nr. 2022/083).

 

1.    Überprüfung der Dächer von Liegenschaften der Stadt Kitzingen, insbesondere Schul- und Turnhallendächer im Hinblick auf die Montage von PV-Anlagen unter Berücksichtigung der neuesten technischen Entwicklungen.

 

2.    Nach Vorliegen der Ergebnisse werden durch die Verwaltung die Kosten der PV-Anlagen ermittelt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

3.    Im Haushalt 2022 sind die Kosten für die Erstellung einer Treibhausgasstartbilanz einzustellen. Diese wird durch die/den in Kürze eingestellten Klimaschutzmanager/in erarbeitet. Sollte sich deren Einstellung weiter verzögern, kann diese Leistung auch extern vergeben werden. Die entsprechenden Fördermöglichkeiten sind zu überprüfen.