Städtisches Grundvermögen; Verkauf der städtischen Immobilien Mainbernheimer Straße 112 und 114

Betreff
Städtisches Grundvermögen;
Verkauf der städtischen Immobilien Mainbernheimer Straße 112 und 114
Vorlage
2022/046
Aktenzeichen
SG 23/no
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der Sondersitzung „Wohnen in Kitzingen“ am 16.03.2021 hat das Stadtbauamt eine Übersicht über die derzeitige städtische Wohnungssituation gegeben und die Strategie über die weitere Nutzung der städtischen Immobilien vorgestellt. Ein Teil dieser Strategie ist es, unwirtschaftliche Immobilien, die auch nach einer Sanierung nicht wirtschaftlich betrieben werden können, an Dritte zu veräußern. Hierzu gehören insbesondere die Anwesen der Mainbernheimer Str. 112 und 114.

 

Durch die Liegenschaftsverwaltung wurden beim Gutachterausschuss für den Landkreis Kitzingen für die o. g. Immobilien Gutachten über den Verkehrswert gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt. Der Verkehrswert für die Mainbernheimer Str. 112 liegt bei 170.000 €, für die Mainbernheimer Str. 114 bei 190.000 €.

 

Die Objekte werden öffentlich ausgeschrieben. Nach dem Ende der Ausschreibungsfrist soll die Vergabe an eine Bieterin bzw. an einen Bieter in der jeweiligen gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen festgelegten Zuständigkeit erfolgen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem Verkauf der Immobilien mit der Fl.-Nr. 5795/14 (Mainbernheimer Str. 112) und der Fl.-Nr. 5794/2 (Mainbernheimer Str. 114) der Gemarkung Kitzingen wird grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Ausschreibung der unter Punkt 2. genannten Immobilien durchzuführen.