1. Ausgangslage
1.1
Handlungskonzept
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom
08.11.2012 dem Handlungskonzept für Unterhalt und Entwicklung des Klärwerkes
Kitzingen vom 31.03.2012 zugestimmt. Im Rahmen dieses Handlungskonzeptes ist
u.a. der Ersatz des Gasmotors aus dem Jahr 1990, der am Ende seiner
Lebenserwartung ist, durch eine neue BHKW-Anlage vorgesehen.
Das Handlungskonzept ist dann zum größten
Teil abgearbeitet. Einige Punkte, wie die Innensanierung des Einlaufhebewerkes,
die Deammonifikation im Belebungsbecken und die vorgesehenen Bauarbeiten an den
Verkehrsflächen werden sinnvollerweise erst in einem neuen Handlungskonzept
2030 behandelt. Dies trifft auch auf die Innensanierung des Betriebsgebäudes
zu. Das Handlungskonzept 2030 soll dem Stadtrat vor der Sommerpause vorgestellt
werden.
1.2
Blockheizkraftwerk (BHKW)
Im Jahr 2014 wurden bereits 2 der 3
Gasmotoren auf dem Klärwerk Kitzingen durch 2 neue BHKW-Anlagen (BHKW 2 u. BHKW
3) ersetzt.
Mit der Erneuerung des für den
Notstrombetrieb erforderlichen Gasmotors 1 durch eine neue BHKW-Anlage (BHKW 1)
sind die verfahrenstechnischen Maßnahmen im Rahmen des Handlungskonzeptes
umgesetzt.
Lt. der wasserrechtlichen Genehmigung für das
Klärwerk Kitzingen sind die BHKW-Anlagen als Notstromanlage auszulegen. Das
heißt, dass bei Ausfall eines BHKWs die Stromversorgung des Klärwerkes mit den
beiden anderen BHKW-Anlagen gewährleistet werden muss. Bei Inbetriebnahme einer
BHKW-Anlage mit 100 kW Leistung gibt es wie für die beiden vorhandenen
BHKW-Anlagen Bonuszahlen in Höhe von ca. 100.000 € nach dem KWK-Gesetz
(Kraft-Wärme-Kopplung) für die ersten 30.000 Vollbenutzungsstunden.
Als Variante 2 besteht noch die Möglichkeit,
das BHKW wie die bisherigen Maschinen mit einer elektr. Leistung von 125 kW zu
installieren. Hierbei entfällt die Förderung nach dem aktuellen KWK-Gesetz
(Stand 16.07.2021), die Lebensdauer aller BHKW`s zusammen würde sich aber um
ca. 2 Jahre erhöhen. Der Austausch der dritten BHKW-Anlage war bereits im
Handlungskonzept zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant.
2. Abstimmung
Planungsvorgaben
Das Stadtbauamt schlägt vor, das Planungsbüro
Miller mit der Projektierung der Variante 1, Neubau des BHKW 1 mit 100 kW
Leistung weiter zu beauftragen und zur zügigen Umsetzung zu bringen.
Die Variante 2, Neubau des BHKW 1 mit 125 kW Leistung wird nicht weiterverfolgt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der bestehende Planungsauftrag an das Planungsbüro Miller, 90491 Nürnberg, für den Neubau des Blockheizkraftwerkes 1 (BHKW 1) auf der Kläranlage Kitzingen wird gemäß Angebot vom 02.03.2022 erweitert. Auf Punkt 4, Finanzierung im nichtöffentlichen Teil wird verwiesen.