Aufgrund
eines gemeinsamen Antrages von Pro Kitzingen e.V., UsW, Freie Wähler,
Bayernpartei, Bürgermeisterin Glos (Nr. 2021/04, vom 20.08.2021:
„Eheschließungen im Stadtgebiet“ wurde die Verwaltung durch Beschluss vom
14.10.2021 beauftragt, einen alternativen Traustandort im Freien außerhalb des
Rathauses zu finden und die entsprechende Organisation auszuarbeiten. Es
sollten zwei Standorte überprüft werden:
-
Machbarer
Standort am Gartenschaugelände
-
Spitze
der Mondseeinsel
Stellungnahme
der Verwaltung:
1. Gemäß § 14 Abs. 2 des
Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der
Ehe entsprechenden würdigen Form,
die dem Standes-beamten(in) eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung
ermöglicht, vor-genommen werden. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des
Standesamtes zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine
Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch
den der bezeichnete Ort als Eheschließungsort zugelassen wird. Für diese
Entscheidung ist der Stadtrat zuständig (§ 1 Abs. 2 PStG, Art. 1 Abs. 1 AGPStG,
Art. 8 Abs. 1 GO).
Nach
der Rechtsprechung ist das Kriterium der „würdigen
Form“ i.S.d. § 14 PStG dabei an dem Anstandsgefühl und Empfinden der
Allgemeinheit zu orientieren.
„Ordnungsgemäß“ im Sinne des § 14 Abs. 2
PStG bedeutet, dass
-
die
Zuständigkeit des Standesbeamten(in) nicht in Frage steht
-
der
Eheschließungsort sich innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des
Standesamtsbezirks befindet
-
die
Beurkundung nicht gefährdet ist (frei von äußeren Einflüssen/Witterung)
-
der
Standesbeamte(in) die Dispositionsbefugnis, die Sachherrschaft und auch die
Ordnungsgewalt über die gewidmete Örtlichkeit innehaben muss
(Gleich-behandlungsgrundsatz – jedem heiratswilligen Paar muss die
Eheschließung an diesem Eheschließungsort ermöglicht werden
-
der
Eheschließungsort den Charakter der Vornahme der Eheschließung als staatlichen
Rechtsakt wahrt
Zusätzlich zu den vorgenannten Bedingungen muss
bei Trauungen unter freiem Himmel
sichergestellt sein, dass
-
die
Trauung weder optisch noch akustisch von Außenstehenden verfolgt werden kann
(Datenschutz)
-
in
unmittelbarer räumlicher Nähe eine zuvor beschriebene Räumlichkeit zur
Verfügung steht, so dass auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine
Eheschließung vorgenommen werden kann.
Bisher
sind Eheschließungen im Standesamtsbezirk Kitzingen nur im Historischen
Sitzungssaal des Rathauses möglich.
2. Folgende Orte am Gartenschaugelände
wurden seitens der Verwaltung geprüft
(vgl.
Anlage 1):
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Stadtbalkon
-
Stege
1 – 4
-
Winterhafen
-
Teehaus
-
Nördliche
Spitze der Mondseeinsel
Zusammen mit
den Bürgermeistern wurden die o.a. Orte erörtert. Hiernach scheiden die Stege
1-4, das Teehaus und der Winterhafen aus Gründen der optischen und akustischen
Abgrenzung aus.
Die
nördliche Spitze der Mondseeinsel ist bisher nur über die Brücke zum Freibad
erreichbar. Ein befestigter Weg vom Eingang/Freibad bis zur Spitze ist nicht
vorhanden.
Perspektivisch
könnte dieser Platz in Zukunft mit einem separaten Zugang genutzt werden.
Der einzige,
geeignete Standort ist am Stadtbalkon in einem abgesperrten Bereich
(vgl. Anlage
2):
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Der
Stadtbalkon befindet sich im Standesamtsbezirks Kitzingen.
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Die
bundeseigenen Flächen in diesem Bereich (Bundeswasserstraße) wurden mit
Nutzungsvertrag 27.918/0092 mit der Stadt Kitzingen im Zuge der Gartenschau
geregelt. Eine Anpassung des Vertrages ist nicht notwendig, wenn keine
baulichen Änderungen (einschl. Einbau Einrichtungsgegenstände) erfolgen. Es hat
lediglich eine Mitteilung an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt
zu erfolgen, wenn Trauungen dort vorgenommen werden.
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Bei
ungünstigen Witterungsbedingungen finden die Trauungen im Rathaus im
Historischen Sitzungssaal statt.
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Die
angrenzenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Kitzingen. Somit
besteht Dispositionsbefugnis.
-
Durch
die räumliche Abgrenzung des Areals des StadtSchoppens ist sichergestellt, dass
die Trauung nicht ohne weiteres optisch und akustisch verfolgt werden kann.
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Der
Zugang erfolgt barrierefrei.
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Parkplätze
befinden sich am Bleichwasen.
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In
der Zeit des Stadtschoppens ist eine Toilettenanlage vorhanden.
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Die
untere Aufsichtsbehörde (Landratsamt Kitzingen) wurde bereits über eine evtl.
Widmung eines Trauortes im Stadtgebiet Kitzingen schriftlich informiert. Eine
Zustimmung ist nicht erforderlich. Es erfolgt lediglich eine entsprechende
Mitteilung über die Widmung.
-
Herr
Joos (externer Datenschutzbeauftragter Fa. Actago GmbH) hat empfohlen, die
Brautpaare bei der Anmeldung hinsichtlich des Datenschutzes darüber zu
informieren, dass trotz Abgrenzung ggf. Dritte bei der Trauung optisch und
akustisch Anteil nehmen könnten.
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Beim
Standesamt Kitzingen können bereits jetzt monatlich an einem festgelegten
Samstag bis zu 3 Trauungen im Historischen Sitzungssaal stattfinden.
3.
Für die Trauungen am Stadtbalkon wird
folgendes festgelegt:
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Die Ausstattung am Stadtbalkon erfolgt
in würdiger und dem Anlass entsprechender Form. Mit dem Stadtmarketingverein
(StMV) wird eine schriftliche Vereinbarung über den Auf- und Abbau der
Bestuhlung, ggf. weiterer Ausstattung getroffen. Die Vereinbarung gilt für ein
Kalenderjahr.
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Der Bauhof stellt eine entsprechende
Hütte im Bereich des Stadtschoppens als Lagermöglichkeit für die Bestuhlung
bereit.
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Eine individuelle Ausstattung des
Trauortes durch das Brautpaar und den StMV ist nicht möglich.
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Für die Trauungen im Freien am Samstag
wird nach dem Kostenverzeichnis (KVz) Anlage Ziff. 2.II.8/2.2.2 eine Gebühr in
Höhe von 200,00 € festgesetzt.
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Die Trauungen finden in der Zeit von Mai
bis September einmal monatlich an einem vorher von der Stadt festgelegten
Samstag statt. Nach Absprache mit den Bürgermeistern werden 2 Trauungen
vorgenommen (zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr).
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Diese Trauungen werden ausschließlich
von den Bürgermeistern als Eheschließungsstandesbeamte vorgenommen.
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Ein Sektempfang im Anschluss an die
Trauung ist in diesem abgesperrten Bereich des Stadtbalkons nicht möglich
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Ist am Tag vor der Trauung schlechte
Witterung vorhergesagt, finden die Trauungen im Rathaus/Trausaal, ebenfalls
durch Vornahme der Bürgermeister, statt. Der Trausaal wird dementsprechend für
evtl. Trauungen reserviert.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der in Anlage 2 zu dieser
Sitzungsvorlage gekennzeichnete Bereich des Stadtbalkons wird für den
Standesamtsbezirk Kitzingen als Eheschließungsort gewidmet. Die Trauungen
erfolgen nach Maßgabe der in Ziffer 3 des Sachvortrages dargelegten Punkte.