In der Sondersitzung „Wohnen in Kitzingen“
am 16.03.2021 hat das Stadtbauamt dem Stadtrat eine Übersicht über die
derzeitige städtische Wohnungssituation aufgezeigt und die Strategie über die
weitere Nutzung der städtischen Immobilien vorgestellt (siehe Anlage 1). Ein
Teil dieser Strategie ist es, unwirtschaftliche Immobilien, die auch nach einer
Sanierung nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten, an Dritte zu
veräußern. Hierzu gehören insbesondere die Anwesen der Mainbernheimer Str. 112
und 114 (siehe Anlage 2 sowie die nichtöffentlichen Anlagen 3 und 4).
Stellungnahme
des Zentralen Gebäudemanagements:
Die Stadt Kitzingen besitzt derzeit 198
Wohnungen, davon der Hauptteil im sog. Notwohngebiet (94) sowie am Galgenwasen
(46). Der Rest der Wohnungen verteilt sich auf 16 Einzelobjekte. Je zwei
Mietwohnungen befinden sich in den Anwesen Mainbernheimer Straße 112 und 114,
welche 1933 erbaut wurde. Aufgrund des hohen Alters sind beide Gebäude in
keinem guten Zustand, weshalb in Kürze hohe Instandhaltungskosten zu erwarten
sind (z.B. Fassaden- und Dachsanierung inkl. Dämmung, Trockenlegung des
Mauerwerks, Erneuerung der Versorgungsleitungen Wasser/Gas/Elektro, usw.). Auch
der erst kürzlich ausgestellte Energieausweis verdeutlicht dies. Die
notwendigen Maßnahmen sind nur sinnvoll im Zuge einer Generalsanierung. Nach
der Generalsanierung müssten aufgrund der Investitionskosten die Mietpreise
ebenfalls neu berechnet werden. Auch nach einer Sanierung wären die beiden
Immobilien nicht wirtschaftlich betreibbar. Das Zentrale Gebäudemanagement der
Stadt Kitzingen empfiehlt daher, die beiden Grundstücke zu veräußern.
Stellungnahme
der Kitzinger Baugesellschaft mbH:
Bereits in der Stadtratssitzung am
16.03.2021 teilte die Kitzinger Baugesellschaft mbH mit, dass sie grundsätzlich
nur am Erwerb von Objekten mit mindestens ca. sechs Wohnungen interessiert ist.
Dies hängt damit zusammen, dass bei der Sanierung eines Mietobjektes die Kosten
dieser Maßnahme wieder über die Mieteinnahmen finanziert werden müssen. Bei
weniger als sechs Wohnungen teilen sich Kosten für Maßnahmen, wie zum Beispiel
Fassadendämmung, Instandsetzung des Daches, usw. auf zu wenig Wohnfläche auf,
so dass eine deutliche Steigerung des Mietpreises erfolgen müsste.
Die Kitzinger Baugesellschaft mbH ist nach
wie vor nicht am Erwerb der Objekte Mainbernheimer Straße 112 und 114
interessiert, da in beiden Objekten nur jeweils 2 Wohneinheiten vorhanden sind.
Des Weiteren ist die reine Grundstücksfläche jedes der beiden Objekte so
gering, dass ein Abbruch und eine Neubebauung nicht zu mehr Wohnungen führen
würde. Die Kitzinger Baugesellschaft mbH bittet daher die Stadt Kitzingen,
einen anderen Erwerber zu suchen.
Verkehrswerte:
Durch die Liegenschaftsverwaltung der Stadt
Kitzingen wurden beim Gutachterausschuss für den Landkreis Kitzingen für die
o. g. Immobilien Gutachten über den Verkehrswert gemäß § 194
Baugesetzbuch (BauGB) beantragt. Der festgestellte Verkehrswert für die
Mainbernheimer Str. 112 liegt bei 170.000 €, für die Mainbernheimer Str.
114 bei 190.000 €.
Fazit
und Vorschlag der Verwaltung:
Die Anwesen der Mainbernheimer Str. 112 und
114 sind sanierungsbedürftig. Leider sind die Immobilien auch nach einer
Sanierung nicht wirtschaftlich betreibbar, da sie zu wenig Wohneinheiten
enthalten. Sowohl das Zentrale Gebäudemanagement als auch die Kitzinger Baugesellschaft
mbH empfehlen, die beiden Anwesen zu veräußern.
Die insgesamt vier Mieteinheiten wurden über
die Absicht der Stadt Kitzingen informiert. Aufgrund des Grundsatzes „Kauf
bricht Miete nicht“ (§ 566 BGB) tritt bei einer Veräußerung an einen Dritten
der Erwerber in die bestehenden Mieterverträge ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebäude zu
veräußern. Die Objekte sollen durch die Liegenschaftsverwaltung der Stadt
Kitzingen öffentlich ausgeschrieben werden. Bei der Vergabe können neben
wirtschaftlichen auch soziale Gesichtspunkte hinsichtlich der bestehenden
Mietverhältnisse berücksichtigt werden. Vor Zuschlagserteilung an eine Bieterin
bzw. einen Bieter werden dem Stadtrat die Ausschreibungsergebnisse zur
Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum
vorliegenden Beschlussentwurf.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.