1. Ausgangslage
Im Jahr
1935 wurde eine einstöckige Halle an der Repperndorfer Straße in Kitzingen
erbaut. Die neue Kitzinger Stadthalle sollte in erster Linie für sportliche
Veranstaltungen Verwendung finden, aber auch für große Veranstaltungen,
Ausstellungen und Feste. Duschen, WC-Anlagen, eine Garderobe, ein Kassenraum
und eine Schänke wurden bei Umbauarbeiten im Jahr 1953 eingebaut. Eine
Generalsanierung wurde 1992 durchgeführt. Umkleidekabinen, Geräteräume und
Foyer wurden an die Halle angegliedert. Die Florian-Geyer-Halle wurde zu einer
Sporthalle umgebaut.
Ein
Grundsatzbeschluss für ein Sanierungspaket der technischen Anlagen in der
Florian-Geyer-Halle wurde in der Sitzung des Stadtrates am 25.07.2019
bestätigt.
In
einer Sitzung des Stadtrates am 17.10.2019 wurde der Antrag der CSU-Fraktion
„Mittelbereitstellung für die Ertüchtigung der Florian-Geyer-Halle“ i. H. v.
300.000,- € beschlossen (siehe Punkt 5.2 der Anlage 3).
Auszug
aus o.g. Antrag CSU-Fraktion
„Stand
heute hat die Stadt Kitzingen unter Berücksichtigung der aktuellen
Beschlusslage in dieser Zeit keine Möglichkeit, Räumlichkeiten für größere
Veranstaltungen, wie zum Beispiel Schulabschlussbälle, Mitglieder-/
Kundenveranstaltungen der ortsansässigen Kreditinstitute, Vereinsjubiläen,
Vereinsmessen, Berufsinformationsmessen oder Ähnliches zur Verfügung zu
stellen.“
Für die
beschriebene zukünftige Nutzung der derzeitigen reinen genehmigten Sporthalle
greift die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstättenverordnung – VStättV). Die Vorschriften dieser Verordnung
gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen,
die einzeln mehr als 200 Besucher fassen.
Mit den
Ertüchtigungsarbeiten wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um in der
Sporthalle auch kulturell-gesellschaftliche Veranstaltungen dauerhaft mit begrenzter
Anzahl pro Kalenderjahr abhalten zu können.
2. Eckpunkte der Planung Ertüchtigungsarbeiten
Die
Nutzung der Florian-Geyer-Halle erfolgt grundsätzlich sportlich, mit
Einschränkungen auch kulturell-gesellschaftlich. Im Rahmen eines Bauantrags
wird eine Nutzungsänderung von einer Sporthalle zu einer Mehrzweckhalle
(Versammlungsstätte) beantragt. Ziel ist es, die Halle örtlichen Vereinen,
Institutionen und Firmen für Veranstaltungen bis max. 600 Personen zur
Verfügung zu stellen. Die Anzahl der außersportlichen Veranstaltungen wird auf max.
10 Stück pro Kalenderjahr festgesetzt.
Im Zuge
der Nutzungsänderung werden die Toiletten an die Vorgaben des §12 Versammlungsstättenverordnung
auf der Westseite entsprechend erweitert (Anlage 1 und 2). Der vorhandene
Foyerbereich ist zu klein, Freiraum fehlt. Der Eingangsbereich wird größer und
erhält eine Ausgabe für Getränke und eine Teeküche. Der Erweiterungsbau ist ein
einstöckiger Flachdachbau aus Ziegelstein mit extensiver Flachdachbegrünung.
Die
brandschutztechnischen Mindestanforderungen werden in einem Brandschutzkonzept
dargestellt und von einem Brandschutzprüfer bestätigt. Hier sind diverse
Sicherheitsprüfungen durch Sachkundige notwendig, z.B. Prüfung der
Sicherheitsbeleuchtungsanlage oder Blitzschutzanlage. Aktuelle Flucht- und
Rettungspläne werden erstellt.
Kostenprognose
Kostengruppe |
Gewerk |
Kosten Brutto |
300 |
Baukonstruktion |
495.000,00 € |
400 |
Technische Anlagen |
205.000,00 € |
700 |
Baunebenkosten |
120.000,00 € |
Gesamt |
|
820.000,00 € |
3. Finanzierung
Die
Haushaltsmittel werden für die beauftragten Handwerksfirmen, den Ingenieurbüros
für Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz und
Sicherheitsprüfungen durch Sachkundige benötigt.
Auf der
Haushaltsstelle 1.5651.9630 stehen mit dem Haushalt 2022 Haushaltsmittel i. H.
v. 300.000,00 € zur Verfügung. Um die notwendigen Ertüchtigungsarbeiten zu
beauftragen, werden noch zusätzliche Mittel notwendig. Die Haushaltsstelle
1.5651.9630 wird um 520.000,00 € auf 820.000,00 € erweitert.
Die
beantragten Mittel i. H. v. 520.000,00 € werden erst im Haushaltsjahr 2023
eingestellt und benötigt.
4.
Aussicht
Nach
einer positiven Beschlussfassung werden die Ertüchtigungsarbeiten im
3. Quartal 2022 beginnen. Während der Bauzeit von 9 Monaten ist die Florian-Geyer-Halle
für den schulischen Bereich und den Vereinssport weiterhin geöffnet. In der
Halle selbst und in den Umkleideräumen werden keine Bautätigkeiten vollzogen.
Nach Beendigung der Ertüchtigungsarbeiten hat die Stadt Kitzingen eine
Sporthalle mit einer kulturell-gesellschaftlichen Nutzung im rechtlichen
Rahmen. Die Benutzungssatzung der städtischen Sportanlage Florian-Geyer-Halle
wird von der Verwaltung aktualisiert und veröffentlicht.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die im Haushalt (HHSt. 1.5651.9630) bereitgestellten Mittel i. H. v. 300.000,00 € werden um 520.000,00 € auf 820.000,00 € erweitert.