Ertüchtigung der Florian-Geyer-Halle

Betreff
Ertüchtigung der Florian-Geyer-Halle
hier: Mittelerweiterung
Vorlage
2022/074
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Ausgangslage

 

Im Jahr 1935 wurde eine einstöckige Halle an der Repperndorfer Straße in Kitzingen erbaut. Die neue Kitzinger Stadthalle sollte in erster Linie für sportliche Veranstaltungen Verwendung finden, aber auch für große Veranstaltungen, Ausstellungen und Feste. Duschen, WC-Anlagen, eine Garderobe, ein Kassenraum und eine Schänke wurden bei Umbauarbeiten im Jahr 1953 eingebaut. Eine Generalsanierung wurde 1992 durchgeführt. Umkleidekabinen, Geräteräume und Foyer wurden an die Halle angegliedert. Die Florian-Geyer-Halle wurde zu einer Sporthalle umgebaut.

 

Ein Grundsatzbeschluss für ein Sanierungspaket der technischen Anlagen in der Florian-Geyer-Halle wurde in der Sitzung des Stadtrates am 25.07.2019 bestätigt.

 

In einer Sitzung des Stadtrates am 17.10.2019 wurde der Antrag der CSU-Fraktion „Mittelbereitstellung für die Ertüchtigung der Florian-Geyer-Halle“ i. H. v. 300.000,- € beschlossen (siehe Punkt 5.2 der Anlage 3).

 

Auszug aus o.g. Antrag CSU-Fraktion

„Stand heute hat die Stadt Kitzingen unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlusslage in dieser Zeit keine Möglichkeit, Räumlichkeiten für größere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Schulabschlussbälle, Mitglieder-/ Kundenveranstaltungen der ortsansässigen Kreditinstitute, Vereinsjubiläen, Vereinsmessen, Berufsinformationsmessen oder Ähnliches zur Verfügung zu stellen.“

 

Für die beschriebene zukünftige Nutzung der derzeitigen reinen genehmigten Sporthalle greift die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung – VStättV). Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen.

 

Mit den Ertüchtigungsarbeiten wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um in der Sporthalle auch kulturell-gesellschaftliche Veranstaltungen dauerhaft mit begrenzter Anzahl pro Kalenderjahr abhalten zu können.

 

 

2.    Eckpunkte der Planung Ertüchtigungsarbeiten

 

Die Nutzung der Florian-Geyer-Halle erfolgt grundsätzlich sportlich, mit Einschränkungen auch kulturell-gesellschaftlich. Im Rahmen eines Bauantrags wird eine Nutzungsänderung von einer Sporthalle zu einer Mehrzweckhalle (Versammlungsstätte) beantragt. Ziel ist es, die Halle örtlichen Vereinen, Institutionen und Firmen für Veranstaltungen bis max. 600 Personen zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der außersportlichen Veranstaltungen wird auf max. 10 Stück pro Kalenderjahr festgesetzt.

 

Im Zuge der Nutzungsänderung werden die Toiletten an die Vorgaben des §12 Versammlungsstättenverordnung auf der Westseite entsprechend erweitert (Anlage 1 und 2). Der vorhandene Foyerbereich ist zu klein, Freiraum fehlt. Der Eingangsbereich wird größer und erhält eine Ausgabe für Getränke und eine Teeküche. Der Erweiterungsbau ist ein einstöckiger Flachdachbau aus Ziegelstein mit extensiver Flachdachbegrünung.

 

Die brandschutztechnischen Mindestanforderungen werden in einem Brandschutzkonzept dargestellt und von einem Brandschutzprüfer bestätigt. Hier sind diverse Sicherheitsprüfungen durch Sachkundige notwendig, z.B. Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage oder Blitzschutzanlage. Aktuelle Flucht- und Rettungspläne werden erstellt.

 

Kostenprognose

 

Kostengruppe

Gewerk

Kosten Brutto

300

Baukonstruktion

495.000,00 €

400

Technische Anlagen

205.000,00 €

700

Baunebenkosten

120.000,00 €

Gesamt

 

820.000,00 €

 

 

 

3.    Finanzierung

 

Die Haushaltsmittel werden für die beauftragten Handwerksfirmen, den Ingenieurbüros für Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz und Sicherheitsprüfungen durch Sachkundige benötigt.

 

Auf der Haushaltsstelle 1.5651.9630 stehen mit dem Haushalt 2022 Haushaltsmittel i. H. v. 300.000,00 € zur Verfügung. Um die notwendigen Ertüchtigungsarbeiten zu beauftragen, werden noch zusätzliche Mittel notwendig. Die Haushaltsstelle 1.5651.9630 wird um 520.000,00 € auf 820.000,00 € erweitert.

 

Die beantragten Mittel i. H. v. 520.000,00 € werden erst im Haushaltsjahr 2023 eingestellt und benötigt.

 

 

4.    Aussicht

 

Nach einer positiven Beschlussfassung werden die Ertüchtigungsarbeiten im
3. Quartal 2022 beginnen. Während der Bauzeit von 9 Monaten ist die Florian-Geyer-Halle für den schulischen Bereich und den Vereinssport weiterhin geöffnet. In der Halle selbst und in den Umkleideräumen werden keine Bautätigkeiten vollzogen. Nach Beendigung der Ertüchtigungsarbeiten hat die Stadt Kitzingen eine Sporthalle mit einer kulturell-gesellschaftlichen Nutzung im rechtlichen Rahmen. Die Benutzungssatzung der städtischen Sportanlage Florian-Geyer-Halle wird von der Verwaltung aktualisiert und veröffentlicht.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Die im Haushalt (HHSt. 1.5651.9630) bereitgestellten Mittel i. H. v. 300.000,00 € werden um 520.000,00 € auf 820.000,00 € erweitert.