1. Auf den als Anlage 1 eingegangenen Antrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 03.03.2022 wird verwiesen.
Der Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen Flüchtlingsströme fordern eine umfassende humanitäre Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Als Zeichen des Zusammenhalts und der gegenseitigen Unterstützung ist deshalb der Antrag grundsätzlich zu unterstützen.
2. Bei der Haushaltsverabschiedung am 08.03.2022 wurde bereits kurz über den Antrag beraten und verschiedene Fragen zur Zulässigkeit einer solchen Spende gestellt.
Eine abstimmende Prüfung mit Amt 2 ergab folgendes Ergebnis:
Eine Spende an die Partnerstadt in Polen kann zu den kommunalen Aufgaben gerechnet werden, wenn sie von einem in der jeweiligen Gemeinschaft wurzelnden Engagements getragen und damit ein gemeinsamer Wille zur solidarischen Hilfeleistung zum Ausdruck gebracht wird.
Ausgehend vom Selbstverwaltungsrecht der Kommunen stellt diese Spende
eine freiwillige Aufgabe dar. Diese freiwillige Aufgabe (Art. 57 Abs. 1 GO)
muss auf die örtlichen Verhältnisse angepasst sein. Hier ist insbesondere die
Größe, Lage und Struktur von Kitzingen heranzuziehen und ob die Aufgabe im
Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kitzingen liegen.
Die Stadt Kitzingen pflegt seit Jahren den Kontakt mit der
Partnergemeinde Trebnitz. Die Städtepartnerschaft ist bei den örtlichen
Verhältnissen somit mit Kitzingen und deren Einwohnern stark verwurzelt.
Des Weiteren gehören Auslandsbeziehungen im Rahmen kommunaler
Partnerschaften zum Kreis der kommunalen Aufgaben.
In den vergangenen Jahren wurden folgende Mittel für alle
Städtepartnerschaften ausgegeben:
Rechnungsergebnis 2016: 11.020,73
€
Rechnungsergebnis 2017: 17.822,90
€
Rechnungsergebnis 2018: 16.261,23
€
Rechnungsergebnis 2019: 36.149,20
€ (10 Jahre Partnerschaft Trebnitz)
Ansatz 2022: 30.000
€
Die Jahre 2020 und 2021 wurden aufgrund der Pandemie nicht herangezogen.
Die Bereitstellung der Haushaltsmittel sowie der rege partnerschaftliche
Austausch zeigen die Verbundenheit Kitzingens und Trebnitz.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Haushalt 2022 als
außerplanmäßige Ausgabe. Zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe wird die
allgemeine Deckungsreserve (HSt. 9141 8500) herangezogen.
Aus steuerrechtlicher Hinsicht bestehen aus Sicht der Steuerverwaltung
keine Bedenken.
3.
Herr
Grieb war bereits mit dem dortigen Hauptamtsleiter, Daniel Buczak in Kontakt
und diese haben über verschiedene Hilfsmöglichkeiten gesprochen.
Daniel Buczak signalisierte bereits den großen Dank der Stadt Trebnitz,
alleine wegen des sofortigen Hilfsangebotes der Stadt unmittelbar nach
Kriegsbeginn.
Als Anlage 2 hat uns Daniel Buczak eine Übersicht der zu ertüchtigenden
Gebäude sowie der notwendigen Arbeiten zukommen lassen, um die aus der Ukraine
Geflüchteten unterbringen und versorgen zu können. Die aufgelisteten Arbeiten
zeigen den enormen finanziellen Aufwand.
4.
Der
Antrag der ödp geht davon aus, die Mittel bedarfsgerecht und je nach
Anforderung der Stadt Trebnitz bereit zu stellen. Als Bindeglied soll dabei der
Freundeskreis der Partnerstädte dienen. Die Formulierung „vorerst“ soll die
Möglichkeit einer weiteren finanziellen Unterstützung offenhalten, die dann
wiederum durch das politische Gremium zu entscheiden wäre.
Mit Blick auf den bestehenden umfassenden Finanzbedarf für das
Ertüchtigen der Gebäude ist die Verwaltung der Auffassung für das Jahr 2022 die
komplette Summe der Stadt Trebnitz zur Verfügung zu stellen ohne auf eine konkrete
Abfrage der Stadt zu warten.
Auch wenn sich die Verwaltung grundsätzlich für den Gesamtantrag
ausspricht, sollte der Beschluss zunächst nur für das Jahr 2022 gefasst werden.
Für das Jahr 2023 könnte eine erneute Beratung und Festlegung zur Verwendung
der Mittel zur gegebenen Zeit rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2023
erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoller, die Lage bei Bedarf neu zu
bewerten als jetzt einen Beschluss zu fassen ohne zu wissen, wie die
Entwicklung in Trebnitz bzw. in Kitzingen selbst aussieht.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Beschlussentwurf des Antragstellers wie umseitig formuliert zu
modifizieren. Dies wurde vorab mit dem Antragssteller abgestimmt.
des Antragsstellers:
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, dieses Geld in Abstimmung mit der Stadt Trzebnica und in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis der Partnerstädte Kitzingen zweckgebunden und unbürokratisch zu verwenden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
1. Es besteht Einverständnis im Zuge der Städtepartnerschaft mit Trzebnica einen Zuschuss von vorerst 100.000,- € für das Jahr 2022 zur direkten Flüchtlingshilfe in Trzebnica zu gewähren.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, dieses Geld für die Ertüchtigung der in Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage benannten Gebäude zweckgebunden zu verwenden, damit dort Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht und versorgt werden können.
3. Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden außerplanmäßig im Haushalt 2022 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt über die Haushaltstelle 0.9141.8500.