Antrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 03.03.2022: Flüchtlingshilfe Krieg in der Ukraine - Antrag Haushalt 2022 und 2023

Betreff
Antrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 03.03.2022:
Flüchtlingshilfe "Krieg in der Ukraine" - Antrag Haushalt 2022 und 2023
Vorlage
2022/075
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.         Auf den als Anlage 1 eingegangenen Antrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 03.03.2022 wird verwiesen.

 

Der Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen Flüchtlingsströme fordern eine umfassende humanitäre Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Als Zeichen des Zusammenhalts und der gegenseitigen Unterstützung ist deshalb der Antrag grundsätzlich zu unterstützen.

 

2.         Bei der Haushaltsverabschiedung am 08.03.2022 wurde bereits kurz über den Antrag beraten und verschiedene Fragen zur Zulässigkeit einer solchen Spende gestellt.

 

Eine abstimmende Prüfung mit Amt 2 ergab folgendes Ergebnis:

 

Eine Spende an die Partnerstadt in Polen kann zu den kommunalen Aufgaben gerechnet werden, wenn sie von einem in der jeweiligen Gemeinschaft wurzelnden Engagements getragen und damit ein gemeinsamer Wille zur solidarischen Hilfeleistung zum Ausdruck gebracht wird.

 

Ausgehend vom Selbstverwaltungsrecht der Kommunen stellt diese Spende eine freiwillige Aufgabe dar. Diese freiwillige Aufgabe (Art. 57 Abs. 1 GO) muss auf die örtlichen Verhältnisse angepasst sein. Hier ist insbesondere die Größe, Lage und Struktur von Kitzingen heranzuziehen und ob die Aufgabe im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kitzingen liegen.

 

Die Stadt Kitzingen pflegt seit Jahren den Kontakt mit der Partnergemeinde Trebnitz. Die Städtepartnerschaft ist bei den örtlichen Verhältnissen somit mit Kitzingen und deren Einwohnern stark verwurzelt.

 

Des Weiteren gehören Auslandsbeziehungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften zum Kreis der kommunalen Aufgaben.

 

In den vergangenen Jahren wurden folgende Mittel für alle Städtepartnerschaften ausgegeben:

 

Rechnungsergebnis 2016:   11.020,73 €

Rechnungsergebnis 2017:   17.822,90 €

Rechnungsergebnis 2018:   16.261,23 €

Rechnungsergebnis 2019:   36.149,20 € (10 Jahre Partnerschaft Trebnitz)

Ansatz 2022:                                             30.000 €

Die Jahre 2020 und 2021 wurden aufgrund der Pandemie nicht herangezogen.

 

Die Bereitstellung der Haushaltsmittel sowie der rege partnerschaftliche Austausch zeigen die Verbundenheit Kitzingens und Trebnitz.

 

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Haushalt 2022 als außerplanmäßige Ausgabe. Zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe wird die allgemeine Deckungsreserve (HSt. 9141 8500) herangezogen.

 

Aus steuerrechtlicher Hinsicht bestehen aus Sicht der Steuerverwaltung keine Bedenken.

 

 

3.         Herr Grieb war bereits mit dem dortigen Hauptamtsleiter, Daniel Buczak in Kontakt und diese haben über verschiedene Hilfsmöglichkeiten gesprochen.

Daniel Buczak signalisierte bereits den großen Dank der Stadt Trebnitz, alleine wegen des sofortigen Hilfsangebotes der Stadt unmittelbar nach Kriegsbeginn.

 

Als Anlage 2 hat uns Daniel Buczak eine Übersicht der zu ertüchtigenden Gebäude sowie der notwendigen Arbeiten zukommen lassen, um die aus der Ukraine Geflüchteten unterbringen und versorgen zu können. Die aufgelisteten Arbeiten zeigen den enormen finanziellen Aufwand.

 

4.         Der Antrag der ödp geht davon aus, die Mittel bedarfsgerecht und je nach Anforderung der Stadt Trebnitz bereit zu stellen. Als Bindeglied soll dabei der Freundeskreis der Partnerstädte dienen. Die Formulierung „vorerst“ soll die Möglichkeit einer weiteren finanziellen Unterstützung offenhalten, die dann wiederum durch das politische Gremium zu entscheiden wäre.

 

Mit Blick auf den bestehenden umfassenden Finanzbedarf für das Ertüchtigen der Gebäude ist die Verwaltung der Auffassung für das Jahr 2022 die komplette Summe der Stadt Trebnitz zur Verfügung zu stellen ohne auf eine konkrete Abfrage der Stadt zu warten.

 

Auch wenn sich die Verwaltung grundsätzlich für den Gesamtantrag ausspricht, sollte der Beschluss zunächst nur für das Jahr 2022 gefasst werden.

Für das Jahr 2023 könnte eine erneute Beratung und Festlegung zur Verwendung der Mittel zur gegebenen Zeit rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2023 erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoller, die Lage bei Bedarf neu zu bewerten als jetzt einen Beschluss zu fassen ohne zu wissen, wie die Entwicklung in Trebnitz bzw. in Kitzingen selbst aussieht.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussentwurf des Antragstellers wie umseitig formuliert zu modifizieren. Dies wurde vorab mit dem Antragssteller abgestimmt.

des Antragsstellers:

 

  1. Es besteht Einverständnis im Zuge der Städtepartnerschaft mit Trzebnica einen Sonderposten im Haushalt von vorerst bis zu 100.000,- € jeweils für die Jahre 2022 und 2023 zur direkten Flüchtlingshilfe in Trzebnica einstellen.

 

2.       Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, dieses Geld in Abstimmung mit der Stadt Trzebnica und in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis der Partnerstädte Kitzingen zweckgebunden und unbürokratisch zu verwenden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

1.   Es besteht Einverständnis im Zuge der Städtepartnerschaft mit Trzebnica einen Zuschuss von vorerst 100.000,- € für das Jahr 2022 zur direkten Flüchtlingshilfe in Trzebnica zu gewähren.

 

2.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, dieses Geld für die Ertüchtigung der in Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage benannten Gebäude zweckgebunden zu verwenden, damit dort Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht und versorgt werden können.

 

3.   Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden außerplanmäßig im Haushalt 2022 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt über die Haushaltstelle 0.9141.8500.