1.
Begründung
(siehe Anlage 1: Antrag der Fraktionen
ProKT, Freie Wähler, UsW, Bayernpartei, Fr. Glos vom 27.01.2022)
Neuere PV Anlagen mit Speicher sind wirtschaftlich für den Eigenbedarf zu betreiben. Die Investitionskosten in 2022 und 2023 werden den Haushalt in den folgenden Jahren bei anzunehmenden steigenden Stromkosten spürbar entlasten.
Mit diesem Invest kommen wir unserem Ziel als Stadt klimaneutral zu werden ein kleines Stück näher.
Mit einer PV Anlage ist in den Wintermonaten bei weitem nicht der Bedarf an Strom von den städtischen Liegenschaften zu erzeugen. Es muss weiter Strom für den täglichen Bedarf in den Wintermonaten zugekauft werden. Eine Anrechnung vom Stromüberschuss in den Sommermonaten mit dem Stromeinkauf in den Wintermonaten zu verrechnen halten wir für falsch.
Deshalb dürfen wir uns allen anderen Möglichkeiten der Stromerzeugung nicht verschließen.
2021 wurden in Bayern 8 Windkraftanlagen gebaut. Für eine dezentrale Klimaneutralität kommen wir um eine Lockerung beziehungsweise Ausnahmeregelung der 10H Regelung nicht vorbei. Auch die bestehende Gestaltungssatzung muss dringend daraufhin bearbeitet werden. Der Entwurf für die neue Gestaltungssatzung ist schon fast auf dem richtigen Weg.
Zur klimaneutralen Stadt gehören auch die Energiemenge für Heizung, Warmwasser, Fuhrpark und auch die Energiebilanz bei Neubauten.
Wir verweisen hier auf unseren Antrag: 2021/5 Machbarkeit eines Bürgerwind- und Solarparks für Kitzingen.
2.
Stellungnahme
der Verwaltung
Siehe auch Sachvortrag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage Nr. 2022/044).
In den Solarzellen einer
Photovoltaikanlage wird das einfallende Sonnenlicht in Strom umgewandelt. Die
Photovoltaik hat in Deutschland und Bayern ein zunehmend größeres Gewicht bei
der Energieerzeugung bekommen.
Grundsätzlich begrüßt auch
die Stadtverwaltung die Errichtung und Förderung von erneuerbaren Energien und
insbesondere von PV-Anlagen sowie die Speicherung von regenerativer
Überschussenergie. So hat die Stadtverwaltung Kitzingen bereits seit 2005 das
Thema der erneuerbaren Energien auf Ihrer Agenda. Entsprechend wurden damals
auf dem Dach der Bauhofverwaltung bereits 250 PV-Module und im Jahr 2008
weitere 1.668 Module installiert.
Mit der großen
Erweiterungsmaßnahme im Jahr 2018 an der Siedlungsschule wurde die bestehende
Photovoltaikanlage mit einer neuen PV-Anlage ergänzt. Weitere Anlagen kamen in
der Vergangenheit auf den Dächern der Florian-Geyer-Halle und dem Kindergarten
Memellandstraße hinzu. Momentan sind im Marktstammdatenregister der
Bundesnetzagentur für die Stadt Kitzingen insgesamt 412,33 kWp installierter
Leistung eingetragen (Stand Januar 2022). Die Planung und Umsetzung der
Stromerzeugungsanlagen läuft über das SG62-Hochbau.
Seit geraumer Zeit wird
generell bei der Planung und Errichtung von PV-Anlagen die Speicherung bspw.
mit Batteriespeichern berücksichtigt, um Überschüsse während sonnenreicher
Zeiten zu speichern und den regenerativen Eigenverbrauch stetig erhöhen zu können.
So wurde zuletzt bei der Ausstattung der Florian-Geyer-Halle mit einer
PV-Anlage auch ein Batteriespeicher installiert.
Im Zuge der Baumaßnahmen
Erweiterung Kindergarten Alemannenstraße, Neubau Multifunktionshaus und
Generalsanierung Sporthalle Sickergrund kommen weitere Stromerzeugungsanlagen
mit Sonnenlicht sowie deren Speicherung mittels Batterie dazu.
Drei Stromerzeugungsanlagen
im Sinne einer Kraft-Wärme-Kopplung wurden in Gebäuden der Stadt Kitzingen
eingebaut (zwei Blockheizkraftwerke und eine Brennstoffzelle). Im städtischen
Klärwerk erzeugen drei große Blockheizkraftwerke Strom.
Allerdings spricht sich die
Verwaltung gegen eine Errichtung und Förderung von PV-Anlagen im Bereich der
Altstadt und auf denkmalgeschützten Gebäuden aus. Grundlage dafür stellt der
Beschluss des Stadtrates vom 16.07.2020 (siehe Anlage 3) sowie die
Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen dar. Die Gestaltungssatzung dient dem
Erhalt des Ortsbildes und der besonders schützenswerten historischen Altstadt.
Siehe hierzu § 18 „Nutzung der Sonnenenergie“ der Gestaltungssatzung:
„Solarzellen und
Photovoltaikanlagen sind im Geltungsbereich der Satzung nicht zulässig. Falls
jedoch derartige Anlagen von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind und
keine Beeinträchtigungen von Nachbargebäuden (u. a. Blendwirkung) vorliegen,
ist auf Antrag eine Befreiung möglich.“
In den Geltungsbereich der
Satzung fallen die Liegenschaften der Friedrich-Bernbeck-Schule,
St.-Hedwig-Schule, DPE-Schule, Deuster-Sporthalle, Rathaus, Bauamt, Tourist-Info,
Alte Synagoge, Archiv/Museum und Gerätehaus FFW Kitzingen.
Fazit:
Die Überprüfung der Dächer von Liegenschaften der Stadt Kitzingen wird bereits durch SG62-Hochbau durchgeführt. Bei allen Baumaßnahmen der Stadt Kitzingen werden grundlegend die Möglichkeiten zum Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft (von der Gesetzgebung mittels Gebäudeenergiegesetz 2020 gefordert) und notwendige Haushaltsmittel angemeldet. Die Stadtverwaltung schlägt vor, weiterhin erneuerbare Energien und insbesondere Photovoltaikanlagen einschließlich Speichermöglichkeit sukzessive mit den anstehenden Baumaßnahmen im Stadtgebiet Kitzingen auszubauen, um das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung Kitzingen bis 2030 zu erreichen. Eine gesonderte Aufforderung zur Überprüfung bedarf es dafür nicht.
Im Sinne der Empfehlung des Umweltbeirates (siehe Anlage 2) kann dieser Antrag zusammen mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten werden (vorheriger Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung: Vorlage Nr. 2022/044).
1. Ziel der Stadt muss es sein, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. Mit diesem Antrag möchten wir den Eigenbedarf unserer Liegenschaften im Bereich Strom, soweit möglich, direkt selbst erzeugen und verbrauchen.
2. Im Haushalt 2022 und 2023 (und Folgende) sind jeweils 250.000 € für die Errichtung von PV-Anlagen mit Speicher einzustellen.
3. Anhand der verbrauchten Jahresmenge an Strom sind die benötigten PV Flächen mit Speicher für den Eigenverbrauch der Nachtstunden zu ermitteln und zu errichten. Auf eine Erweiterungsmöglichkeit in den nächsten Jahren ist zu achten.