Antrag der Fraktionen ProKT, Freie Wähler, UsW, Bayernpartei, Fr. Glos vom 27.01.2022, hier: Errichtung von PV-Anlagen mit Speicher auf allen Liegenschaften der Stadt

Betreff
Antrag der Fraktionen ProKT, Freie Wähler, UsW, Bayernpartei, Fr. Glos vom 27.01.2022,
hier: Errichtung von PV-Anlagen mit Speicher auf allen Liegenschaften der Stadt, soweit noch nicht realisiert
Vorlage
2022/083
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.       Begründung (siehe Anlage 1: Antrag der Fraktionen ProKT, Freie Wähler, UsW, Bayernpartei, Fr. Glos vom 27.01.2022)

 

Neuere PV Anlagen mit Speicher sind wirtschaftlich für den Eigenbedarf zu betreiben. Die Investitionskosten in 2022 und 2023 werden den Haushalt in den folgenden Jahren bei anzunehmenden steigenden Stromkosten spürbar entlasten.

Mit diesem Invest kommen wir unserem Ziel als Stadt klimaneutral zu werden ein kleines Stück näher.

 

Mit einer PV Anlage ist in den Wintermonaten bei weitem nicht der Bedarf an Strom von den städtischen Liegenschaften zu erzeugen. Es muss weiter Strom für den täglichen Bedarf in den Wintermonaten zugekauft werden. Eine Anrechnung vom Stromüberschuss in den Sommermonaten mit dem Stromeinkauf in den Wintermonaten zu verrechnen halten wir für falsch.

 

Deshalb dürfen wir uns allen anderen Möglichkeiten der Stromerzeugung nicht verschließen.

 

2021 wurden in Bayern 8 Windkraftanlagen gebaut. Für eine dezentrale Klimaneutralität kommen wir um eine Lockerung beziehungsweise Ausnahmeregelung der 10H Regelung nicht vorbei. Auch die bestehende Gestaltungssatzung muss dringend daraufhin bearbeitet werden. Der Entwurf für die neue Gestaltungssatzung ist schon fast auf dem richtigen Weg.

 

Zur klimaneutralen Stadt gehören auch die Energiemenge für Heizung, Warmwasser, Fuhrpark und auch die Energiebilanz bei Neubauten.

Wir verweisen hier auf unseren Antrag: 2021/5 Machbarkeit eines Bürgerwind- und Solarparks für Kitzingen.

 

 

2.       Stellungnahme der Verwaltung

 

Siehe auch Sachvortrag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage Nr. 2022/044).

 

In den Solarzellen einer Photovoltaikanlage wird das einfallende Sonnenlicht in Strom umgewandelt. Die Photovoltaik hat in Deutschland und Bayern ein zunehmend größeres Gewicht bei der Energieerzeugung bekommen.

 

Grundsätzlich begrüßt auch die Stadtverwaltung die Errichtung und Förderung von erneuerbaren Energien und insbesondere von PV-Anlagen sowie die Speicherung von regenerativer Überschussenergie. So hat die Stadtverwaltung Kitzingen bereits seit 2005 das Thema der erneuerbaren Energien auf Ihrer Agenda. Entsprechend wurden damals auf dem Dach der Bauhofverwaltung bereits 250 PV-Module und im Jahr 2008 weitere 1.668 Module installiert.

Mit der großen Erweiterungsmaßnahme im Jahr 2018 an der Siedlungsschule wurde die bestehende Photovoltaikanlage mit einer neuen PV-Anlage ergänzt. Weitere Anlagen kamen in der Vergangenheit auf den Dächern der Florian-Geyer-Halle und dem Kindergarten Memellandstraße hinzu. Momentan sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für die Stadt Kitzingen insgesamt 412,33 kWp installierter Leistung eingetragen (Stand Januar 2022). Die Planung und Umsetzung der Stromerzeugungsanlagen läuft über das SG62-Hochbau.

 

Seit geraumer Zeit wird generell bei der Planung und Errichtung von PV-Anlagen die Speicherung bspw. mit Batteriespeichern berücksichtigt, um Überschüsse während sonnenreicher Zeiten zu speichern und den regenerativen Eigenverbrauch stetig erhöhen zu können. So wurde zuletzt bei der Ausstattung der Florian-Geyer-Halle mit einer PV-Anlage auch ein Batteriespeicher installiert.

 

Im Zuge der Baumaßnahmen Erweiterung Kindergarten Alemannenstraße, Neubau Multifunktionshaus und Generalsanierung Sporthalle Sickergrund kommen weitere Stromerzeugungsanlagen mit Sonnenlicht sowie deren Speicherung mittels Batterie dazu.

 

Drei Stromerzeugungsanlagen im Sinne einer Kraft-Wärme-Kopplung wurden in Gebäuden der Stadt Kitzingen eingebaut (zwei Blockheizkraftwerke und eine Brennstoffzelle). Im städtischen Klärwerk erzeugen drei große Blockheizkraftwerke Strom.

 

Allerdings spricht sich die Verwaltung gegen eine Errichtung und Förderung von PV-Anlagen im Bereich der Altstadt und auf denkmalgeschützten Gebäuden aus. Grundlage dafür stellt der Beschluss des Stadtrates vom 16.07.2020 (siehe Anlage 3) sowie die Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen dar. Die Gestaltungssatzung dient dem Erhalt des Ortsbildes und der besonders schützenswerten historischen Altstadt. Siehe hierzu § 18 „Nutzung der Sonnenenergie“ der Gestaltungssatzung:

„Solarzellen und Photovoltaikanlagen sind im Geltungsbereich der Satzung nicht zulässig. Falls jedoch derartige Anlagen von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind und keine Beeinträchtigungen von Nachbargebäuden (u. a. Blendwirkung) vorliegen, ist auf Antrag eine Befreiung möglich.“

In den Geltungsbereich der Satzung fallen die Liegenschaften der Friedrich-Bernbeck-Schule, St.-Hedwig-Schule, DPE-Schule, Deuster-Sporthalle, Rathaus, Bauamt, Tourist-Info, Alte Synagoge, Archiv/Museum und Gerätehaus FFW Kitzingen.

 

Fazit:

Die Überprüfung der Dächer von Liegenschaften der Stadt Kitzingen wird bereits durch SG62-Hochbau durchgeführt. Bei allen Baumaßnahmen der Stadt Kitzingen werden grundlegend die Möglichkeiten zum Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft (von der Gesetzgebung mittels Gebäudeenergiegesetz 2020 gefordert) und notwendige Haushaltsmittel angemeldet. Die Stadtverwaltung schlägt vor, weiterhin erneuerbare Energien und insbesondere Photovoltaikanlagen einschließlich Speichermöglichkeit sukzessive mit den anstehenden Baumaßnahmen im Stadtgebiet Kitzingen auszubauen, um das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung Kitzingen bis 2030 zu erreichen. Eine gesonderte Aufforderung zur Überprüfung bedarf es dafür nicht.

 

Im Sinne der Empfehlung des Umweltbeirates (siehe Anlage 2) kann dieser Antrag zusammen mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten werden (vorheriger Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung: Vorlage Nr. 2022/044).

 

1. Ziel der Stadt muss es sein, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. Mit diesem Antrag möchten wir den Eigenbedarf unserer Liegenschaften im Bereich Strom, soweit möglich, direkt selbst erzeugen und verbrauchen.

 

2. Im Haushalt 2022 und 2023 (und Folgende) sind jeweils 250.000 € für die Errichtung von PV-Anlagen mit Speicher einzustellen.

 

3. Anhand der verbrauchten Jahresmenge an Strom sind die benötigten PV Flächen mit Speicher für den Eigenverbrauch der Nachtstunden zu ermitteln und zu errichten. Auf eine Erweiterungsmöglichkeit in den nächsten Jahren ist zu achten.