Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022;

Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2022;
Einführung einer Baumschutzverordnung für die Stadt Kitzingen
Vorlage
2022/084
Aktenzeichen
SG 63/Hn-Roi
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einführung einer Baumschutzverordnung (siehe Anlage 1).

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einführung einer Baumschutzverordnung für die Stadt Kitzingen, um dem hohen Stellenwert von Bäumen für das Erreichen der Klimaschutzziele gerecht zu werden. Damit soll das Bewusstsein für die Bedeutung des Erhalts von Bäumen im öffentlichen und privaten Bereich verschärft werden.

 

Begründung: Bäume prägen das Stadtbild positiv und verbessern das Klima. Bäume binden CO² und filtern Luftschadstoffe. Bäume tragen durch Wasserverdunstung zu einer Abkühlung um mehrere Grad in überhitzten Innenstädten bei. Bäume spenden Schatten, mildern Starkregenereignisse, bremsen Wind und mindern Lärm. Bäume schützen mit ihren Wurzeln vor Bodenerosion. Stamm und Krone sind Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere. Bäume leisten einen Beitrag zur Stressreduktion und erhöhen das psychische Wohlbefinden. Dieser Vielzahl an positiven Effekten stehen gelegentlich ökonomische, planerische verkehrliche Interessen entgegen. Eine Baumschutzverordnung hilft hier, dem Erhalt der Bäume Priorität einzuräumen. Klare Regeln führen dazu, dass Verstöße minimiert und sanktioniert werden. Als Beispiel wird eine geltende Ordnung des Deutschen Städtetages (Anlage 2) vorgelegt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der vorgelegte Entwurf zur Baumschutzverordnung betrifft die öffentlichen sowie privaten Bäume in der Stadt Kitzingen. Besonders die Überwachung zur Einhaltung der Baumschutzverordnung der privaten Bäume wird einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kosten nach sich ziehen. Zudem ist mit Unverständnis in der Bevölkerung zu rechnen. Die Gefahr, dass private Bäume vor Erreichen der schutzwürdigen Größe entfernt werden ist hoch. Hier wäre das eigentliche Ziel verfehlt.

 

Bäume auf öffentlichen Flächen werden durch Fachpersonal der Stadtgärtnerei gelistet und regelmäßig überwacht. Auch ohne Baumschutzverordnung wird verantwortungsvoll mit wertvollen Bäumen umgegangen. Der Erhalt der bestehenden Bäume liegt der Verwaltung am Herzen. Die Erfordernisse von Baumfällungen werden im Vorfeld genauestens überprüft.

 

Aus Sicht der Verwaltung bringt eine Baumschutzverordnung nicht den gewünschten Effekt. Dagegen steht der bürokratische Aufwand und die damit verbundenen Kosten. Der Schutz der Bäume ist auch ohne Baumschutzverordnung mit den gültigen Rechtsverordnungen möglich und wird bereits praktiziert.

 

In diesem Zusammenhang wird auf den Antrag der Bayernpartei vom 11.04.2021 „Erarbeitung eines lokalen Klimaschutzkonzeptes“ verwiesen, welches ebenfalls die Erstellung einer Baumschutzsatzung beinhaltet. Dieser Antrag wurde zunächst zurückgestellt, bis der Klimaschutzmanager seine Arbeit aufgenommen hat.

 

 

 

1.         Mit der Einführung einer Baumschutzverordnung für die Stadt Kitzingen besteht Einverständnis.