Auf den in der Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht 2021 wird verwiesen.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2023 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2021 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.
2.1 Abschlussergebnisse
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 59.125.843,87 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 14.611.146,68
€
73.736.990,55 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 59.125.843,87 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt 14.611.146,68
€
73.736.990,55 €
Fehlbetrag / Überschuss 0,00 €
2.2 Stand
der Schulden
Schulden aus Krediten 9.347.004,67 €
2.3 Stand
der Rücklagen
Allgemeine Rücklage 24.204.056,68 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Abschreibungen 1.668.950,00 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Gebührenausgleich 738.664,73 €