1. Ausgangslage
Der Stadtrat
hat am 25.6.2020 mit 21:9 Stimmen folgenden (Klarstellungs-) Beschluss zur
Schließung des Städtischen Museums gefasst:
„Das seit
September 2018 der Öffentlichkeit nicht mehr zugängliche und seit Oktober 2019
geschlossene Städtische Museum bleibt dauerhaft geschlossen. Der Museumsbetrieb
bleibt weiterhin vollständig eingestellt. Die Verwaltung wird daher beauftragt,
alle erforderlichen Maßnahmen zur endgültigen Abwicklung des Städtischen
Museums zu ergreifen.“
Auf der Grundlage
dieser Beschlussfassung hat OB Güntner den damaligen Hauptamtsleiter und
langjährigen Vorgesetzten der Museumsleiterin (Ralph Hartner) beauftragt, die
anfallenden Tätigkeiten bis zu seinem Ausscheiden Ende Juli 2022 zu übernehmen.
Unterstützt wurde und wird er dabei bei Bedarf von Frau Caroline Wirsing, der
seinerzeitigen Mitarbeiterin im Museum.
Der
nachfolgende Bericht soll einen Überblick über die in diesem Zeitraum
angefallenen Tätigkeiten geben.
2.Tätigkeiten
2.1 Gebäude / Museumsräume
Die für die
Kultureinrichtungen zuständigen Hausmeister (ZGM) wurden in die Museumstechnik
eingewiesen. Sie stellen durch regelmäßige Wartung und Kontrollen sicher, dass
die im Gebäude (Ehem. Ausstellungsräume sowie Depoträume) gelagerten
Museumsbestände nach wie vor sach- und fachgerechte Bedingungen haben
(Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit) und auch die Alarmanlage in Funktion bleibt.
Unverändert
sind das Gebäude und der Bestand angemessen bei der Bayerischen
Versicherungskammer versichert.
2.2 Leihverträge
Zwei Ordner
mit Verträgen der Stadt mit verschiedensten Leihgebern dienen als Grundlage für
Anfragen und die Rückgabe an die Leihgeber.
In den
allermeisten Fällen konnten die Anliegen der Leihgeber auf der Basis dieser
vorhandenen Verträge problemlos behandelt werden.
Hierbei ist
zu erwähnen, dass die Leihgeber nicht angeschrieben und über die Beschlusslage
des Stadtrates informiert wurden. Es war aber auch festzustellen, dass mit
jeder öffentlichen Berichterstattung weitere Leihgeber sich an die Stadt wandten.
Hier
wiederum kann konstatiert werden, dass viele Leihgeber auf eine Rücknahme
verzichteten, als sie erfuhren, dass die Exponate nach wie vor sicher und
fachgerecht aufbewahrt würden. So manchen Eigentümer würde die Rücknahme oder
eine von der Stadt veranlasste Rückgabe tatsächlich vor Aufbewahrungs-probleme
stellen (z.B. Schlossapotheke; Schiestl-Zimmer).
2.3 Rückgabe von Leihgaben
Bei der
Rückgabe von Exponaten muss unterschieden werden zwischen Leihgaben
öffentlicher Einrichtungen oder etwa der Kirchengemeinden sowie von Privat
(Familienbesitz).
Bereits im
Jahr 2020 wurden auf Wunsch der Kath. Kirchenstiftung St. Johannes sowie er
Ev.-Luth. Kirchengemeinde deren hochwertige Leihgaben zurückgegeben, darunter
die 2-bändige Paul Eber-Bibel, Prunkstück der früheren Dauerausstellung.
Seitens des
Museum für Franken (früher Mainfränkisches Museum) wurden im Frühjahr 2022
sämtliche archäologischen Leihgaben sowie das Epitaph der Äbtissin Magdalena
von Leonrod zurückgeholt.
Auf die
zurückgegebenen Leihgaben an Kitzinger Familien wird an dieser Stelle nicht im
Einzelnen und auch nicht namentlich eingegangen.
Was leider
auch gelegentlich vorkommt, sind Nachfragen von Privaten, die unter Berufung
auf angebliche aber nicht vorzeigbare Leihverträge die Herausgabe von Exponaten
fordern, die „irgendwer aus der Familie“ irgendwann mal dem Museum überlassen
haben soll. Dass sich die Stadt hier auf Leihverträge oder andere Nachweise
zurückziehen muss, wird aber in der Regel voll akzeptiert. Es kommt auch vor, dass
gar kein LV in den städtischen Ordnern ist, aber behauptet wird, dass es einen
solchen geben muss, obwohl man auch selbst keinen Nachweis erbringen kann.
Es kam auch
schon vor, dass ein Leihgeber „seine“ Leihgaben sehr vehement zurückgefordert
hat, sich aber damit konfrontiert sah, dass der Leihvertrag auf seine
(inzwischen geschiedene) Frau ausgestellt wurde.
Eine
Gemeinde aus dem Landkreis wollte die nachweislich von dort stammenden
archäologischen Fundsachen zurück. Da die Fundsachen aus den 1930er Jahren
stammen und keinerlei Hinweis auf Eigentumsverhältnisse hier wie dort zu finden
war, haben wir den pragmatischen Weg gewählt und die Exponate als Leihgabe an
die Landkreisgemeinde abgegeben.
Alles in
allem aber läuft die Rückgabe von Exponaten problem- und geräuschlos im
Hintergrund ab.
Gemessen am Gesamtbestand ist die Anzahl der Rückgaben gering.
3. Sonstiges
Das archäologische
Siedlungsmodell wurde in Abstimmung mit dem Hauptfördergeber
(Kulturstiftung des Bezirk Ufr.; Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Reder) an das
Kirchenburgmuseum Mönchsondheim abgegeben, wo es nunmehr der Öffentlichkeit
präsentiert wird.
Auf
Nachfrage des Deutschen Fastnachtmuseum wurden verschiede im Museum befindliche
Vitrinen für die letzte Sonderausstellung an das DFM ausgeliehen.
Derzeit
werden die Räumlichkeiten des Museums im EG bis zur Rückkehr ins Rathaus
(mutmaßlich noch in 2022) vom Einwohnermeldeamt genutzt. Die Büros der früheren
Museumsleitung im 1. OG werden vom Veranstaltungsmanagement für die Alte
Synagoge genutzt.
4. Fachliche Unterstützung
In allen
Fragen kann sich die Stadt Kitzingen jederzeit an den Bezirksheimatpfleger oder
auch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen wenden. Deren Leiter Dr.
Blübaum sowie der zuständige Referent Dr. Kley waren bereits im Jahr 2020 zu
einem persönlichen Termin in Kitzingen und haben in allen Fachfragen sowie ggf.
auch konzeptionelle Unterstützung zugesichert.
Was die
konkrete Erledigung von Anfragen und das Auffinden von Exponaten anbelangt, ist
die frühere Mitarbeiterin eine stets verfügbare wertvolle Hilfe.
5. Weiteres Vorgehen
Ende Juli
geht die Verantwortung für die Museumsangelegenheiten auf Hauptamtsleiter Grieb
über. Dieser wurde im Zuge der Amtsübergabe bei insgesamt zwei Terminen im
Museum mit dem Bezirksheimatpfleger sowie darüber hinaus mit dem alten und
neuen Leiter des Kirchenburgmuseum Mönchsondheim mit dem Bestand vertraut
gemacht.
Im Übrigen wird auf
den Gesprächsvermerk verwiesen.
1. Vom Sachvortrag 2022/114 wird Kenntnis genommen.