1. Ausgangslage
Die zurzeit in
Betrieb stehende Kehrmaschine wurde 2009 angeschafft und zugelassen. Sie ist
jetzt 13 Jahre alt. Der Motor müsste ausgetauscht werden, die Kupplung für den
Motor sowie das Fahrgetriebe müssten ersetzt werden.
Die
Reparaturkosten sind nicht mehr wirtschaftlich vertretbar.
Die
Kehrmaschine entspricht in keiner Weise den aktuellen Anforderungen der
Technologie für stetig höchste effektive Reinigungsleistung und sicheres
Arbeiten.
2. Vergabe
für die Lieferung einer Kompaktkehrmaschine
Die erforderliche Lieferleistung wurde öffentlich nach der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung
aller Angebote liegt die BayWa AG an erster Stelle.
Das Stadtbauamt schlägt vor, die Lieferung einer Kompaktkehrmaschine für
den städtischen Bauhof an die Firma BayWa AG Technik, Stockstädter Straße 27,
63762 Großostheim, gemäß Angebot vom 22.06.2022 zu vergeben.
3.
Finanzierung
Die Mittel stehen im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle 1.7711.9357 zur Verfügung.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Lieferung einer Kompaktkehrmaschine für den städtischen Bauhof wird auf Grundlage des Angebotes vom 22.06.2022 an die Fa. BayWa AG Technik, Stockstädter Straße 27, 63762 Großostheim, als wirtschaftlich günstigste Bieterin vergeben. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt ein entsprechendes Auftragsschreiben zu unterzeichnen.
3. Die Mittel stehen im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle 1.7711.9357 zur Verfügung.