Die Sozialberatung
wurde von Anfang an sehr erfolgreich durchgeführt. Die Gesamtsituation im
Notwohngebiet hat sich stark verbessert, es erfolgte insgesamt eine Befriedung.
An dieser hat neben der Sozialberatung auch der für das Notwohngebiet bei der
Stadt Kitzingen eingestellte Hausmeister seinen bedeutenden Anteil.
Das derzeit laufende
Projekt der Sozialberatung endet im September 2022.
In der öffentlichen
Sitzung des Stadtrates am 08.07.2021 erfolgte ein mündlicher Tätigkeitsbericht
über die Sozialberatung durch Vertreter der Träger (vgl. dazu Sitzungsvorlage
Nr. 2021/151). Im Rahmen dieser Sitzung haben sich einige Stadträte dafür
ausgesprochen, dass die Sozialberatung dauerhaft bzw. längerfristig im
Notwohngebiet implementiert wird.
Mit Schreiben vom
29.06.2022 haben die Träger ihr Konzept für die Sozialberatung der nächsten
fünf Jahre vorgelegt, siehe Anlage 1.
U.a. wegen der
angedachten Umstrukturierung der Obdachlosenfürsorge, der Begleitung des
Leerzugs des bisherigen Notwohngebietes und der Begleitung der neuen Unterkunft
wird die Personaldecke aufgestockt. Statt bisher 60 Wochenstunden, werden nun 2
Vollzeitstellen à jeweils 39 Stunden (bisher: 2 Stellen à jeweils 30 Stunden)
für die Sozialberatung eingerichtet.
Die Ausdehnung des
neuen Projektes auf den Zeitraum 2022 bis 2027 erscheint sinnvoll, zumal die
bevorstehenden Aufgaben der Umstrukturierung eine konstante und verlässliche
Projektführung erforderlich machen. Für die Träger und deren Mitarbeiter vor
Ort ergibt sich daraus außerdem eine größere Planungssicherheit.
Der Aufwand für das
Projekt nur für den Zeitraum 2022-2024
wurde seitens des geschäftsführenden Caritasverbandes für die Diözese Würzburg
e.V., Abteilung Soziale Dienste wie folgt aufgegliedert:
Personalkosten
für 2 Vollzeitstellen 279.681,33
€
Sachkosten 10 % aus den Personalkosten 27.968,13 €
Fachliche und sozialraumorientierte Steuerung und
Dienstes 10.000,00 €
Gesamt 312.649,26
€
Im Gegensatz zu den
bisherigen Projektzeiträumen beteiligen sich die Träger nicht mehr mit einem eigenen
Kostenanteil. Ihnen obliegt lediglich die Projektführungs- und
Anstellungsverantwortung.
Mit Schreiben vom
27.06.2022 ist die Stadt Kitzingen auf den Landkreis Kitzingen zugegangen mit
der Anfrage, ob von dort eine Beteiligung an den Projektkosten ähnlich wie bei
der bisherigen Sozialberatung für das Projekt zu erwarten ist. Im Zeitpunkt der
Erstellung der Sitzungsvorlage steht eine entsprechende Rückmeldung noch aus.
Vor
dem Hintergrund wird die Beschlussfassung wie dargelegt vorgeschlagen.
Sofern Zuwendungen
seitens des Landratsamtes erfolgen, werden diese von den im Beschlussvorschlag
unter Ziff. 2 genannten Zuschüssen der Stadt in Abzug gebracht
Zwischen der Stadt
und den Trägern wird – wie in den Jahren zuvor - eine Maßnahmevereinbarung zur genauen
Durchführung des Projektes abgeschlossen. Diese beinhaltet die
Auszahlungsmodalitäten, die Tätigkeitsberichte und Verwendungsnachweise der
Träger sowie eine Beendigungs- und Rückforderungsklausel.
Grundlage für die
Verwendung des Zuschusses durch die Träger ist das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Konzept der Träger
vom 29.06.2022.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Maßnahmevereinbarung mit
den Trägern zu unterzeichnen.