Obdachlosenfürsorge in Kitzingen; hier: Zuschuss Sozialberatung für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2027

Betreff
Obdachlosenfürsorge in Kitzingen; hier: Zuschuss Sozialberatung für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2027
Vorlage
2022/138
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.04.2018 (Sitzungsvorlage Nr.2018/193) wurde zur Verbesserung der damals kritischen Situation im Notwohngebiet in Kitzingen (Tannenbergstraße 37, Egerländer Straße 22-26) erstmals ein Zuschuss für die Einrichtung der Sofortmaßnahme „Soziale Beratung im Notwohngebiet“ gewährt. Die Gewährung des Zuschusses für die Träger (Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. und Diakonisches Werk Kitzingen e.V.) wurde zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren bis 2020 beschlossen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 19.03.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 2020/ 079) wurde die Zuschussgewährung für den Zeitraum Oktober 2020 bis Ende September 2022 verlängert.

Die Sozialberatung wurde von Anfang an sehr erfolgreich durchgeführt. Die Gesamtsituation im Notwohngebiet hat sich stark verbessert, es erfolgte insgesamt eine Befriedung. An dieser hat neben der Sozialberatung auch der für das Notwohngebiet bei der Stadt Kitzingen eingestellte Hausmeister seinen bedeutenden Anteil.

 

Das derzeit laufende Projekt der Sozialberatung endet im September 2022.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 08.07.2021 erfolgte ein mündlicher Tätigkeitsbericht über die Sozialberatung durch Vertreter der Träger (vgl. dazu Sitzungsvorlage Nr. 2021/151). Im Rahmen dieser Sitzung haben sich einige Stadträte dafür ausgesprochen, dass die Sozialberatung dauerhaft bzw. längerfristig im Notwohngebiet implementiert wird.

 

  1. Vor diesem Hintergrund, hat sich die Verwaltung Anfang des Jahres 2022 an die bisherigen Träger gewandt mit der Anfrage, ob und unter welchen Bedingungen diese bereit sind, das Projekt der „Sozialberatung Egerländer Straße“ für die nächsten 5 Jahre fortzuführen. Nachdem diese Aussage vorlag und die Fragen der Ausschreibungspflicht und ähnliches geklärt waren, wurden die Träger seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 04.02.2022 (Anlage 2) angeschrieben mit der Bitte, ihre konkreten Projektüberlegungen unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Stadt zu einer Fortführung der Sozialberatung in den Jahren 2022 bis 2027 mitzuteilen.

Mit Schreiben vom 29.06.2022 haben die Träger ihr Konzept für die Sozialberatung der nächsten fünf Jahre vorgelegt, siehe Anlage 1.

 

  1. Im Ergebnis soll das zukünftige Projekt „Sozialberatung Egerländer Straße“ von den unter Ziff. 1 der Anlage 1 dargestellten Schwerpunkten geprägt sein.

U.a. wegen der angedachten Umstrukturierung der Obdachlosenfürsorge, der Begleitung des Leerzugs des bisherigen Notwohngebietes und der Begleitung der neuen Unterkunft wird die Personaldecke aufgestockt. Statt bisher 60 Wochenstunden, werden nun 2 Vollzeitstellen à jeweils 39 Stunden (bisher: 2 Stellen à jeweils 30 Stunden) für die Sozialberatung eingerichtet.

 

Die Ausdehnung des neuen Projektes auf den Zeitraum 2022 bis 2027 erscheint sinnvoll, zumal die bevorstehenden Aufgaben der Umstrukturierung eine konstante und verlässliche Projektführung erforderlich machen. Für die Träger und deren Mitarbeiter vor Ort ergibt sich daraus außerdem eine größere Planungssicherheit.

 

  1. Kosten

 

Der Aufwand für das Projekt nur für den Zeitraum 2022-2024 wurde seitens des geschäftsführenden Caritasverbandes für die Diözese Würzburg e.V., Abteilung Soziale Dienste wie folgt aufgegliedert:

 

Personalkosten  für 2 Vollzeitstellen                                       279.681,33 €

Sachkosten 10 % aus den Personalkosten                                    27.968,13 €

Fachliche und sozialraumorientierte Steuerung und Dienstes       10.000,00 €

 

Gesamt                                                                                   312.649,26 €

 

Im Gegensatz zu den bisherigen Projektzeiträumen beteiligen sich die Träger nicht mehr mit einem eigenen Kostenanteil. Ihnen obliegt lediglich die Projektführungs- und Anstellungsverantwortung.

 

Mit Schreiben vom 27.06.2022 ist die Stadt Kitzingen auf den Landkreis Kitzingen zugegangen mit der Anfrage, ob von dort eine Beteiligung an den Projektkosten ähnlich wie bei der bisherigen Sozialberatung für das Projekt zu erwarten ist. Im Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage steht eine entsprechende Rückmeldung noch aus.

Vor dem Hintergrund wird die Beschlussfassung wie dargelegt vorgeschlagen.

Sofern Zuwendungen seitens des Landratsamtes erfolgen, werden diese von den im Beschlussvorschlag unter Ziff. 2 genannten Zuschüssen der Stadt in Abzug gebracht

 

Zwischen der Stadt und den Trägern wird – wie in den Jahren zuvor - eine Maßnahmevereinbarung zur genauen Durchführung des Projektes abgeschlossen. Diese beinhaltet die Auszahlungsmodalitäten, die Tätigkeitsberichte und Verwendungsnachweise der Träger sowie eine Beendigungs- und Rückforderungsklausel.

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Es besteht Einverständnis, dem gemeinschaftlich von dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. und der Diakonie Kitzingen getragenen Projekt „Sozialberatung Egerländer Straße Kitzingen – ein ökumenisches Projekt“ einen Zuschuss in Höhe von jährlich 156.325,00 € für jeweils die Jahre 2022 bis 2027 zu gewähren.

Grundlage für die Verwendung des Zuschusses durch die Träger ist das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Konzept der Träger vom 29.06.2022.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Maßnahmevereinbarung mit den Trägern zu unterzeichnen.

 

  1. Die Haushaltsmittel für 2022 werden auf der Haushaltsstelle 0.4351.7039 überplanmäßig bereitgestellt. Die Mittel für die Jahre 2023 bis 2027 werden im Haushaltsplan 2023 ff. eingestellt.