Gemeinden
sind nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) dazu verpflichtet, im Rahmen
ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren zur Sicherstellung des Brandschutzes und
der technischen Hilfeleistung, aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Bisher ist es den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen immer gelungen,
die Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Jedoch musste auch im Bereich der
Feuerwehren verstärkt festgestellt werden, dass die Nachwuchsgewinnung immer
schwerer geworden ist. Dies liegt auch daran, dass bisher das Bayerische
Feuerwehrgesetz nur Minderjährige, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, zur
Feuerwehr zugelassen hatte. Das vielseitige Freizeitangebot für Kinder und
Jugendliche, sowie die bisherige Altersgrenze haben zur Folge, dass die Kinder
oftmals schon in Sportvereinen und anderen Gruppen integriert und mit 12 Jahren
nur noch schwer für die Feuerwehren zu erreichen sind. Um dem entgegen zu
wirken, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2017 die Möglichkeit geschaffen,
dass Freiwillige Feuerwehren „Kindergruppen“ bilden. Dadurch können Minderjährige
bereits ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in die Feuerwehr aufgenommen werden.
Wie sich bei anderen Feuerwehren gezeigt hat, kann das damit verfolgte Ziel,
die Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehren zu stärken, dadurch erreicht werden.
Die
„Kindergruppen“ gelten bei einem entsprechenden Beschluss als Teil der
jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. Dementsprechend werden die Mitglieder der
„Kindergruppen“ durch den besonderen Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherungen geschützt.
Die
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen streben die
Gründung von „Kindergruppen“ als Teil der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr an.
Den Kindern sollen die Aufgaben und Möglichkeiten einer Feuerwehr spielerisch
nahegebracht werden. Hierfür müssen Materialien und „Geräte“ beschafft werden.
Des Weiteren müssen die Kinder „Schutzausrüstung“ z. B. in Form von Westen und
Handschuhen erhalten, damit sie auch das Gefühl bekommen ernst, genommen zu
werden. Über die genaue Höhe der Kosten können noch keine Aussagen getroffen
werden. Grundsätzlich wird jedoch von niedrigen Kosten im 4-stelligen Bereich pro
Jahr ausgegangen.
Nachdem
die Gründung und die Unterhaltung für die Gemeinde auch mit Kosten verbunden
sein werden, ist vor einer tatsächlichen Gründung zunächst die Zustimmung des
Stadtrates notwendig.
Die
Verwaltung spricht sich für eine Zustimmung zur Gründung von „Kindergruppen“
als Teil der gemeindlichen Feuerwehren aus, da dieser Schritt auch zur
Erfüllung der oben genannten gesetzlichen Pflichtaufgabe beitragen kann.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, dass die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen „Kindergruppen“ als Teil der Freiwilligen Feuerwehren (Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz) bilden und ausbilden.