Gründung von "Kindergruppen" bei den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen

Betreff
Gründung von "Kindergruppen" bei den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen
Vorlage
2022/139
Aktenzeichen
SG 31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Gemeinden sind nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren zur Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung, aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Bisher ist es den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen immer gelungen, die Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Jedoch musste auch im Bereich der Feuerwehren verstärkt festgestellt werden, dass die Nachwuchsgewinnung immer schwerer geworden ist. Dies liegt auch daran, dass bisher das Bayerische Feuerwehrgesetz nur Minderjährige, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, zur Feuerwehr zugelassen hatte. Das vielseitige Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche, sowie die bisherige Altersgrenze haben zur Folge, dass die Kinder oftmals schon in Sportvereinen und anderen Gruppen integriert und mit 12 Jahren nur noch schwer für die Feuerwehren zu erreichen sind. Um dem entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2017 die Möglichkeit geschaffen, dass Freiwillige Feuerwehren „Kindergruppen“ bilden. Dadurch können Minderjährige bereits ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in die Feuerwehr aufgenommen werden. Wie sich bei anderen Feuerwehren gezeigt hat, kann das damit verfolgte Ziel, die Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehren zu stärken, dadurch erreicht werden.

 

Die „Kindergruppen“ gelten bei einem entsprechenden Beschluss als Teil der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. Dementsprechend werden die Mitglieder der „Kindergruppen“ durch den besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherungen geschützt.

 

Die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen streben die Gründung von „Kindergruppen“ als Teil der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr an. Den Kindern sollen die Aufgaben und Möglichkeiten einer Feuerwehr spielerisch nahegebracht werden. Hierfür müssen Materialien und „Geräte“ beschafft werden. Des Weiteren müssen die Kinder „Schutzausrüstung“ z. B. in Form von Westen und Handschuhen erhalten, damit sie auch das Gefühl bekommen ernst, genommen zu werden. Über die genaue Höhe der Kosten können noch keine Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich wird jedoch von niedrigen Kosten im 4-stelligen Bereich pro Jahr ausgegangen.

 

Nachdem die Gründung und die Unterhaltung für die Gemeinde auch mit Kosten verbunden sein werden, ist vor einer tatsächlichen Gründung zunächst die Zustimmung des Stadtrates notwendig.

 

Die Verwaltung spricht sich für eine Zustimmung zur Gründung von „Kindergruppen“ als Teil der gemeindlichen Feuerwehren aus, da dieser Schritt auch zur Erfüllung der oben genannten gesetzlichen Pflichtaufgabe beitragen kann.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, dass die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen „Kindergruppen“ als Teil der Freiwilligen Feuerwehren (Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz) bilden und ausbilden.