Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern (Förderprogramm Lastenfahrräder)

Siehe beiliegende Anlage: Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern (Förderprogramm Lastenfahrräder).

 

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 23.06.2022 wurde der Bezuschussung zur Beschaffung von Lastenfahrrädern durch private Haushalte zugestimmt. Die maximale Anzahl geförderter Lastenfahrräder pro Jahr beträgt 30 Stück.

 

Die Stadt Kitzingen fördert die Anschaffung eines Lastenfahrrades mit max. 25 % der Nettogesamtkosten (Anschaffungskosten abzüglich der Umsatzsteuer des Lastenfahrrades). Die max. Förderhöhe beträgt 500,00 €. Hierfür werden jährlich 15.000,00 € in den Haushalt eingestellt.

 

Die entsprechende Förderrichtlinie zur Bezuschussung von privaten Lastenfahrrädern wurde von der Stadtkämmerei ausgearbeitet.

 

Die Förderrichtlinie soll zum 01.11.2022 in Kraft treten.

 

 

1.    Vom Sachvortrag 2022/179 wird Kenntnis genommen.

2.    Die beigefügte Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern mit Anlagen tritt ab 01.11.2022 in Kraft.

3.    Die Mittel in Höhe von 15.000,00 € für die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern werden auf der Haushaltstelle 1.1142.9880 bereitgestellt.