Siehe beiliegende
Anlage: Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur
Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern (Förderprogramm
Lastenfahrräder).
Mit
Stadtratsbeschluss vom 23.06.2022 wurde der Bezuschussung zur Beschaffung von
Lastenfahrrädern durch private Haushalte zugestimmt. Die maximale Anzahl
geförderter Lastenfahrräder pro Jahr beträgt 30 Stück.
Die Stadt
Kitzingen fördert die Anschaffung eines Lastenfahrrades mit max. 25 % der
Nettogesamtkosten (Anschaffungskosten abzüglich der Umsatzsteuer des
Lastenfahrrades). Die max. Förderhöhe beträgt 500,00 €. Hierfür werden jährlich
15.000,00 € in den Haushalt eingestellt.
Die
entsprechende Förderrichtlinie zur Bezuschussung von privaten Lastenfahrrädern
wurde von der Stadtkämmerei ausgearbeitet.
Die
Förderrichtlinie soll zum 01.11.2022 in Kraft treten.
1.
Vom Sachvortrag 2022/179
wird Kenntnis genommen.
2. Die beigefügte Förderrichtlinie zur
Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern mit Anlagen tritt
ab 01.11.2022 in Kraft.
3. Die Mittel in Höhe von 15.000,00 € für
die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern werden auf
der Haushaltstelle 1.1142.9880 bereitgestellt.