Förderprogramm der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude

Betreff
Förderprogramm der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude
Vorlage
2022/180
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Siehe beiliegende Anlage: Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude (Förderprogramm regenerativer Energiequellen).

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 20.01.2022 wurde der Förderung zur Nutzung regenerativer Energiequellen zugestimmt. Die Stadt Kitzingen unterstützt die Nutzung von regenerativen Energiequellen mit 10% der Nettogesamtbaukosten pro Gebäude, max. 2.500,00 €. Hierfür werden jährlich 50.000,00 € in den Haushalt eingestellt.

 

Die entsprechende Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms regenerativer Energiequellen wurde von der Stadtkämmerei in Abstimmung mit dem Bauamt und der Stabstelle Recht ausgearbeitet.

 

Die Förderrichtlinie soll zum 01.11.2022 in Kraft treten.

1.    Vom Sachvortrag 2022/180 wird Kenntnis genommen.

2.    Die beigefügte Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude (Förderprogramm regenerativer Energiequellen) mit Anlagen tritt ab 01.11.2022 in Kraft.

3.    Die Mittel in Höhe von 50.000,00 € für die Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen werden jährlich auf der Haushaltstelle 1.6151.9881 bereitgestellt.