Siehe
beiliegende Anlage: Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt
Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen
für private Wohngebäude (Förderprogramm regenerativer Energiequellen).
Mit
Stadtratsbeschluss vom 20.01.2022 wurde der Förderung zur Nutzung regenerativer
Energiequellen zugestimmt. Die Stadt Kitzingen unterstützt die Nutzung von
regenerativen Energiequellen mit 10% der Nettogesamtbaukosten pro Gebäude, max.
2.500,00 €. Hierfür werden jährlich 50.000,00 € in den Haushalt eingestellt.
Die
entsprechende Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms regenerativer
Energiequellen wurde von der Stadtkämmerei in Abstimmung mit dem Bauamt und der
Stabstelle Recht ausgearbeitet.
Die
Förderrichtlinie soll zum 01.11.2022 in Kraft treten.
1. Vom
Sachvortrag 2022/180 wird Kenntnis genommen.
2. Die beigefügte
Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung
von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude
(Förderprogramm regenerativer Energiequellen) mit Anlagen tritt ab 01.11.2022
in Kraft.
3. Die Mittel in
Höhe von 50.000,00 € für die Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer
Energiequellen werden jährlich auf der Haushaltstelle 1.6151.9881
bereitgestellt.