Die
Mittel auf der Haushaltsstelle 4641.7180 sind durchlaufende Zuschüsse des
Staates, welche die Stadt Kitzingen vom Landratsamt Kitzingen erhält und an die
Kitas weiterleiten muss.
Der
Antrag eines Kindergartenträgers für den Abschlag 2022 wurde erst im August
2022 eingereicht und vom Landratsamt Kitzingen im September 2022 genehmigt. Da
dieser Folgeantrag vom Landratsamt genehmigt wurde, müssen diese Mittel auch
noch im Bewilligungsjahr 2022 ausgezahlt werden. Der Haushaltsansatz für 2022
wurde zu niedrig geschätzt, daher erfolgt nun der erneute
Haushaltsüberschreitungsantrag.
Die
Einnahme der Mittel wird über die Haushaltsstelle 4641.1712 -
Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd.
Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel abgewickelt.
Die
sich hier ergebende Mehreinnahme bildet die entsprechende Deckung für die
Überschreitung bei Haushaltsstelle 4641.7180.
Der
Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist sachlich zuständig für die Entscheidung
über den Haushaltsüberschreitungsantrag, da bei Haushaltsstelle 4641.7180 der
Gesamtüberschreitungsbetrag mit 88.596,00 € zwischen 50.001 € und 300.000 €
liegt; aus Termingründen erfolgt die Vorlage im Stadtrat.
1. Vom Sachvortrag 2022/186 wird Kenntnis genommen.
2. Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 4641 7180 |
Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel bisher bereitgestellt: Gesamtsumme: |
600.000,00 € |
167,00 € 88.429,00 € 88.596,00 € |
wird genehmigt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.