Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Wachstum und nachhaltige Erneuerung; Bedarfsmitteilung 2023

Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Wachstum und nachhaltige Erneuerung;
Bedarfsmitteilung 2023
Vorlage
2022/192
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

 

Erläuterungen des Stadtbauamtes zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die über die Bedarfsmitteilung angemeldet werden:

 

1.      Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauleitplanung

 

1.1  Quartierskonzepte Hindenburgring Süd / Wörthstraße / Glauberstraße

Auf der Grundlage der in der vorbereitenden Untersuchung von 2018 vorgelegten Missstände und Mängel und den allgemeinen Sanierungszielen sind vertiefende Konzepte für einzelne Quartiere (u. a. Bereich Dekanatszentrum an der Schrannenstraße oder Alte Poststraße/Hindenburgring) zu erarbeiten. Gleiches gilt für den Bereich am Landwehrplatz (Polizei). Es ist zu prüfen, welche Nutzungen in Zukunft möglich sind, welche städtebaulichen und architektonischen Möglichkeiten bestehen. Das Vorgehen ist mit den Eigentümern abzustimmen. Soweit möglich, sind Wettbewerbe durchzuführen. Ziel ist, auf diesem Weg die behutsame Stadtsanierung mit dem Umbau dieser Stadtbereiche zu verbinden und eine Entwicklung im Sinne von Wohnen und Dienstleistung der Bildung zu initiieren.

 

1.2. Stadtumbaumanagement

Der Zuwendungsantrag für die Personalkosten des neuen Stadtumbaumanagers wurde bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Die Stelle wurde ausgeschrieben.

Es ist davon auszugehen, dass mit Beginn des Jahres 2023 die Stelle besetzt werden kann.

 

2.    Hochbaumaßnahme

 

2.1   Erwerb und Sanierung Schrannenstraße 57

Das Gebäude wurde zum Zweck der Alten Synagoge erworben. Es wird baulich und technisch an dem Nachbargebäude angebunden und zugeordnet.

 

2.2   Erwerb und Sanierung Herrnstraße 18

Das durchaus wichtige und historische Gebäude für die Stadt Kitzingen wurde erworben. Es soll saniert und einer passenden Nutzung zugeführt werden.

 

3.      Tiefbaumaßnahmen

 

3.1  Umgestaltung Mainufer/Stadtgraben im Bereich Glauberstraße

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Glauberstraße 3 - 7 (ehem. BayWa Gelände) soll der Bereich durch die Sanierung des Stadtgrabens, eine Straßenverlegung und Begrünung neue Aufenthaltsqualität bekommen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird bis 2023 herbeigeführt.

Weitergehende Planungen sind für 2023 vorgesehen; Realisierung im Jahr 2023/2024.

 

3.2  Altstadt Bleichwasen

Das Gelände am Bleichwasen ist wesentliche Grundlage für die Erneuerung der öffentlichen Erschließungsanlagen in der Altstadt. Auch soll mit geeigneten Maßnahmen die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Deshalb ist die Schaffung von ca. 200 Stellplätzen inkl. Busstellplatz (Touristen) vorgesehen.

Erstellen des notwendigen Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in 2022. Vorgesehener Baubeginn Frühjahr 2023.

 

3.3  Alte Mainbrücke mit Wettbewerb

Die Alte Mainbrücke dient seit 2011 nur noch dem Fußgänger- und Radverkehr.

Nach erfolgter Umgestaltung des Mainkais soll nun die Brücke hinsichtlich Gestaltung und Funktion den geänderten Erfordernissen angepasst werden. Hierzu werden erste planerische Überlegungen angestellt. Voraussichtlich wird ein wettbewerbliches Verfahren zur Anwendung kommen.

 

3.4 Spielplatz Marshall Heights

Im Bereich der Marshall Heights gibt es noch keinen öffentlichen Spielplatz.

Auf der Fläche vor dem städtischen Kindergarten wurden in 2022 in einem 1. Schritt einige Spielgeräte für Kleinkinder aufgestellt. Der Bereich soll in 2023 zu einem ordentlichen Spielplatz mit Wegen, Einzäunung und erweitertem Spielangebot aufgewertet werden.

 

3.5 Bahnhofsvorplatz

In 2022 wurden einem Vorentwurf (Leistungsphase 2) zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der Neuanlage eines Zentralen Omnibusbahnhofes zugestimmt.

Auf dieser Grundlage wird in 2023 das für die weiteren Planungen erforderliche VgV-Verfahren durchgeführt.

Nach Wertung und anschließender Beauftragung erfolgen die weiteren Planungsschritte. Möglicher Baubeginn dann ab 2024.

 

 

3.6  Neugestaltung Königsplatz / Kaiserstraße

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Konzeptes für die Neugestaltung der Kaiserstraße und des Königsplatzes sowie die angrenzenden Bereiche. Aktuell arbeiten die Teilnehmer an der Ausarbeitung - die Wettbewerbsarbeiten sind bis 01. Dezember 2022 abzuliefern. Im Januar/Februar findet die Preisgerichtssitzung statt mit anschließendem VgV-Verfahren. Mit einer Umsetzung der Maßnahme ist ab 2025 zu rechnen.

 

 

4.    Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen

 

4.1  Kommunales Förderprogramm

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.

 

4.2  Kommunales Förderprogramm – Strukturkonzept Gestaltung Südstadt

In der Südstadt gibt es vermehrt Interesse an einer Entwicklung (u. a. Gebäude an der Schmiedelstraße und Wörthstraße). Mit den Möglichkeiten der Städtebauförderung sollen private Eigentümer in ihrem Sanierungswillen unterstützt werden. Anfragen liegen bereits vor.

Um die weitere Entwicklung und die Sanierung entsprechend der städtebaulichen Eigenart des Gebietes zu lenken, bedarf es eines Strukturkonzeptes. Gleichzeitig ist es auch Fördergrundlage.

 

4.3  Kommunales Förderprogramm – Strukturkonzept Gestaltung Etwashausen

Im Kernbereich von Etwashausen laufen bereits jetzt verschiedene Sanierungsvorhaben. Insbesondere in der Mainbernheimer Straße. Darüber hinaus gibt es großes Interesse an weiteren Maßnahmen.

Mit den Möglichkeiten der Städtebauförderung sollen private Eigentümer in ihrem Sanierungswillen noch besser unterstützt werden.

Um die weitere Entwicklung und die Sanierung entsprechend der städtebaulichen Eigenart von Etwashausen zu lenken, bedarf es eines Strukturkonzeptes. Das Konzept soll auch die mindergenutzten Bereiche bzw. die aufgelassenen Gewerbestrukturen berücksichtigen.

Gleichzeitig ist es auch Fördergrundlage.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die Haushaltsjahre 2023 - 2026 wird wie folgt festgesetzt:

 

2023:                                              1.797.000 €

2024:                                              3.100.000 €

2025:                                              6.400.000 €

2026:                                              4.800.000 €

Gesamt 2023 - 2026:                   16.097.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.