Energie-Einsparmaßnahmen in der Verwaltung für die Wintersaison 2022/2023; Änderung des Beschlusses der Stadtratssitzung vom 22.9.2022

Betreff
Energie-Einsparmaßnahmen in der Verwaltung für die Wintersaison 2022/2023;
Änderung des Beschlusses der Stadtratssitzung vom 22.9.2022
Vorlage
2022/195
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Vorbemerkung

Der Stadtrat hat am 22.9.2022 die Energieeinsparmaßnahmen entsprechend der Verordnung des Bundes zur Kenntnis genommen und verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung beschlossen, vgl. als Anlage 1 beigefügten Beschlussauszug vom 22.09.22 mit Anlage.

Bereits in der damaligen Sitzung wurde angekündigt, dass zum Thema „Reduzierung der Straßenbeleuchtung“ dem Stadtrat die genaue Vorgehensweise vorgelegt wird.

Auch wurden in der Sitzung bereits Konflikte hinsichtlich der Schließtage des Stadtteilzentrums (großer Saal) und Bürgerzentrums benannt.

Darüber hinaus war die Prüfung einer Komplettschließung der Verwaltungsgebäude durch die Anordnung des Oberbürgermeisters während der Ferienzeiten vom Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) noch nicht abgeschlossen.

Gleichzeitig war noch eine Entscheidung hinsichtlich der möglichen Wärmestuben (Antrag der Bayern Partei) zu treffen.

 

2.    Weiteres Vorgehen

2.1   Vor dem Hintergrund der bereits in großen Teilen erfolgten Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtungen und den gesetzlichen Regelungen (u. a. Fußgängerüberwege) wird eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung nicht weiterverfolgt. Vielmehr erfolgen Aufwendungen dahingehend weitere Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED umzustellen.

2.2   Eine durch den Oberbürgermeister angeordnete Schließung der Verwaltungsgebäude in den Ferien ist lt. des KAVs personalrechtlich sehr kritisch zu sehen und führte zum Ergebnis, dass der Personalrat einer angeordneten Schließung nicht zustimmte.

2.3   Im Zusammenhang mit der Entscheidung zu den Wärmestuben, sollen das Stadtteilzentrum und das Bürgerzentrum weiterhin nutzbar bleiben. Details zu den Wärmestuben werden gerade geregelt.

 

3.    Fazit

Die Übersicht zu den einzelnen Maßnahmen sind der der Anlage 2 zu entnehmen.

Die erforderlichen personalrechtlichen Umsetzungen werden durch Amt 1 geregelt. Die technische Umsetzung erfolgt durch Amt 6.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtratsbeschlusses vom 22.09.2022 wird aufgehoben (Anlage 1).

3.    Die Stadt Kitzingen setzt für die kommende Heizperiode 2022/2023 die Einsparungsmaßnahmen lt. Anlage 2 um.