Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen; Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages an die Stadt Kitzingen

Betreff
Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen;
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages an die Stadt Kitzingen
Vorlage
2022/200
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2017 wurden die Verwaltungskostenbeiträge der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe an die Stadt Kitzingen für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 auf eine jährliche Pauschale in Höhe von 3.500 € festgesetzt.

 

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat bei der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 - 2021 festgestellt, dass die zu verrechnenden Verwaltungskosten der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe an die Stadt Kitzingen neu ermittelt und angepasst werden sollten.

 

Bisher wurden die Verwaltungskostenbeiträge der Stadt Kitzingen an die anteiligen Bruttopersonalkosten der zuständigen Mitarbeiterin zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags in Höhe von 20 % ermittelt. Eine Sachkostenpauschale wurde nicht berücksichtigt.

 

Die Empfehlung des BKPV sieht vor, bei den zu verrechnenden Verwaltungskosten die Kosten des Arbeitsplatzes (mit informationstechnischer Unterstützung) sowie die allgemeinen Verwaltungsleistungen zugunsten der erstattungsberechtigten Dienststellen zu berücksichtigen.

 

Im Geschäftsbericht des BKPV 2013 unter Nr. 3.2.3 wird eine Sachkostenpauschale in Höhe von 9.570 € vorgeschlagen.

 

Folgende Zahlen bzw. Prozentsätze liegen der Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages für das Jahr 2023 zugrunde:

Arbeitgeberaufwendungen 2021

Stelle 2.20.02

 

67.537,42 €

 

 

davon anteilige Personalkosten in Höhe von 5,6 %

3.782,10 €

zzgl. Sachkostenpauschale

(5,6 % von 9.570 €)

 

535,92 €

zzgl. Gemeinkostenzuschlag 20 % aus

Personalkosten (3.782,10 €) und

Sachkostenpauschale (535,92 €)

(z. B. Amts- und Sachgebietsleitung sowie andere Dienststellen)

 

863,60 €

 

= Verwaltungskostenbeitrag jährlich

 

5.181,62 €

 

Aufgrund der errechneten Aufwendungen in Höhe von 5.181,62 € wird eine Pauschale in Höhe von 5.100 € für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 vorgeschlagen.

 

Für die Jahre 2024 ff wird eine jährliche Überprüfung mit evtl. Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge auf der in Anlage 1 genannten Berechnungsgrundlage empfohlen.

 

Eine Zustimmung des Landratsamtes Kitzingen als Stiftungsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

 

Der Stiftungspfleger, Herr Stadtrat Heisel, wurde vorab informiert.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Verwaltungskostenbeitrag für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (fällig am 30.06.) der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen an die Stadt Kitzingen wird aufgrund der Berechnungen der Höhe des AG-Aufwandes auf 5.100 € festgesetzt.

 

  1. Die Verwaltungskostenbeiträge der Jahre 2024 ff (fällig am 30.06. jeden Jahres) werden auf der in der Anlage 1 festgesetzten Berechnungsgrundlage jährlich berechnet und von der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen an die Stadt Kitzingen gezahlt.