Stellungnahme der
Steuerverwaltung:
Gewerbesteuerumlage 2022
Maßgeblich für die Gewerbesteuerumlage ist das Gewerbesteueristaufkommen, welches zum 3. Quartal 2022 bereits 12.304.598,00 € beträgt. Daraus errechnet sich eine Gewerbesteuerumlage von 1.196.279,00 € (12.304.598 / 3,6 * 35%).
Berechnet wird die Abschlagszahlung für das 4. Quartal anhand der Gewerbesteuerumlage aus dem 3. Quartal: 411.758,00 € x 110 % => 452.933,80 € ~ 453.000,00 €.
Sollte die tatsächliche Gewerbesteuerumlage weniger sein, wird der zu viel entrichtete Betrag im Januar 2023 zurückerstattet, umgekehrt natürlich nachbezahlt.
Somit ergibt sich eine Gesamtumlage für 2022 von 1.649.279 € (1.196.279 + 453.000).
Da aufgrund der Abrechnung des Jahres 2021 noch eine Erstattung i.H.v. 39.575 € in 2023 verbucht wurden, fehlen zum Haushaltsansatz von 1.170.000 € Mittel i.H.v. 439.704 € gerundet 439.800 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.
1. Vom Sachvortrag 2022/207 wird Kenntnis
genommen.
2. Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 9000 8100 |
Steuern,
allgemeine Zuweisung und |
1.170.000,00 € |
439.800,00 € |
wird genehmigt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.