Haushaltsüberschreitung; HSt. 9000 8100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen; Gewerbesteuerumlage

Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 9000 8100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen;
Gewerbesteuerumlage
Vorlage
2022/207
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Stellungnahme der Steuerverwaltung:

 

Gewerbesteuerumlage 2022

 

Maßgeblich für die Gewerbesteuerumlage ist das Gewerbesteueristaufkommen, welches zum 3. Quartal 2022 bereits 12.304.598,00 € beträgt. Daraus errechnet sich eine Gewerbesteuerumlage von 1.196.279,00 € (12.304.598 / 3,6 * 35%).

 

Berechnet wird die Abschlagszahlung für das 4. Quartal anhand der Gewerbesteuerumlage aus dem 3. Quartal: 411.758,00 € x 110 % => 452.933,80 € ~ 453.000,00 €.

 

Sollte die tatsächliche Gewerbesteuerumlage weniger sein, wird der zu viel entrichtete Betrag im Januar 2023 zurückerstattet, umgekehrt natürlich nachbezahlt.

 

Somit ergibt sich eine Gesamtumlage für 2022 von 1.649.279 € (1.196.279 + 453.000).

 

Da aufgrund der Abrechnung des Jahres 2021 noch eine Erstattung i.H.v. 39.575 € in 2023 verbucht wurden, fehlen zum Haushaltsansatz von 1.170.000 € Mittel i.H.v. 439.704 € gerundet 439.800 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.

 

1.  Vom Sachvortrag 2022/207 wird Kenntnis genommen.

2.  Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei  

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VwHh:

9000 8100

 

 

 

 

Steuern, allgemeine Zuweisung und
allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer-umlage

 

 

1.170.000,00 €

 

 

 

439.800,00 €

 

 

 

 

 

wird genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.