In der Sitzung vom
22.07.2021 wurde durch den Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Kitzingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Überwachung des fließenden Verkehrs übernimmt.
Der Oberbürgermeister wurde ermächtigt entsprechende Verträge mit einem
geeigneten Anbieter abzuschließen. Die Maßnahme wurde zunächst auf ein Jahr
befristet.
Nach Einholung von verschiedenen Angeboten wurde ein befristeter Vertrag mit
der NWS-Sicherheitsservice GmbH geschlossen. Im Rahmen der Vorbereitung der
praktischen Umsetzung wurden in 33 Straßen verschiedene Messstellen, sowie die
Art der einzusetzenden Messtechnik festgelegt und mit der Polizei Kitzingen
abgestimmt. Die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen z. T. aus einem Fahrzeug
heraus oder über mobile Messgeräte oder durch einen Enforcement-Trailer. Die
Messstellen sind über das gesamte Stadtgebiet, inkl. Stadtteile verteilt, wobei
auch Wert daraufgelegt wurde, dass sowohl Hauptverkehrsstrecken, als auch
Straßen in der Nähe von Kindergärten und Schulen, als auch in Wohngebieten
bemessen werden. Mit den tatsächlichen Messungen wurde im März 2022 begonnen.
Zunächst wurde versucht an möglichst vielen Messstellen Messungen
durchzuführen. Wenn bei einer Messstelle eine hohe Zahl an Verstößen
festgestellt wurde, wurden hier öfters Messungen angeordnet.
Im Zeitraum vom
März 2022 bis einschließlich September 2022 wurden 77 Messungen an 30
Messpunkten/- bereichen, mit einer Messdauer von ca. 195 Stunden, durchgeführt.
Dabei wurden 16.707 Fahrzeuge gemessen, wobei 1.577 Verstöße festgestellt
wurden, wovon wiederum 1.437 geahndet (1.222 Verwarnungen/215 Bußgelder) werden
konnten.
Eine pauschale
Aussage auf welchen Straßen zu schnell gefahren wird kann an dieser Stelle
nicht getroffen werden. Im bisherigen Messungszeitraum konnte festgestellt
werden, dass es Hauptverkehrsstraßen gibt auf denen, trotz hoher Nutzung, kaum
Verstöße festgestellt wurden, hingegen gibt es wiederum untergeordnete Straßen
bei denen prozentual viele Überschreitungen gemessen wurden. Durchschnittlich
sind 9,4% der gemessenen Fahrzeuge zu schnell gefahren. Zu schnell fahrende
Fahrzeuge stellen eine erhöhte Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer,
insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, dar. Der Umstand, dass über 9% der
gemessenen Fahrzeuge zu schnell gefahren sind, zeigt, dass diese erhöhte Gefahr
in vielen Straßen in Kitzingen sehr realistisch ist. Aufklärungen und
Informationen durch Aktionen der Polizei und des Innenministeriums führen
bedauerlicherweise nicht bei allen Verkehrsteilnehmern zu der Einsicht sich an
die Regeln der Straßenverkehrsverordnung zu halten. Die aktive Überwachung des
fließenden Verkehrs kann ein weiteres Instrument dafür sein, um eine
Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen.
Die relativ hohe
Zahl an festgestellten Verstößen führt derzeit dazu, dass die für die
Durchführung der Messungen anfallenden Kosten gedeckt werden und rechnerisch
mit einem positiven Abschluss zu rechnen ist.
Mit der NWS-Service
GmbH wurde vertraglich vereinbart, dass eine evtl. Kündigung drei Monate vor
Ablauf eines Jahres, ab dem Monat des tatsächlichen Messbeginns, also Ende
November 2022, erfolgen muss. Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen,
würde sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängern.
Die Verwaltung
spricht sich dafür aus, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs im
Stadtgebiet auch weiterhin durch die Stadt Kitzingen durchgeführt wird und die
entsprechenden Verträge verlängert werden. Die bisherigen Erfahrungen haben
gezeigt, dass wesentlich mehr Messungen als früher im Stadtgebiet durchgeführt
werden konnten. Des Weiteren wird an vielen Stellen gemessen, wo sonst nur
selten oder gar nicht gemessen wurde. Auch ist es möglich leichter auf örtliche
Veränderungen zur reagieren und dementsprechend auch Messschwerpunkte zu
setzen. Das Ziel der Stadt Kitzingen sollte mittelfristig sein, dass sich noch
mehr Verkehrsteilnehmer an die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten halten und die
Anzahl der Verstöße deutlich zurückgeht, so dass die Sicherheit im Verkehr verbessert
wird.
1. Vom Sachvortrag
wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt
Kitzingen führt die Überwachung des fließenden Verkehrs fort.
3. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt die mit der NWS-Sicherheitsservice GmbH
geschlossenen Verträge zu entfristen.
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