Ersatzbeschaffung Bagger für den städtischen Bauhof;

Betreff
Ersatzbeschaffung Bagger für den städtischen Bauhof;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
2022/227
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

Für die täglichen Arbeiten im Bauhof ist unter anderem ein Bagger im Einsatz.

Dieser Bagger ist zwischenzeitlich ca. 11 Jahre alt und hat nahezu 9.000 Betriebsstunden.

In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt Reparaturen notwendig. Eine Neuanschaffung ist daher sinnvoll und wirtschaftlich.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, im Jahr 2023 einen neuen Bagger anzuschaffen.

 

Bereits im Haushaltsplan 2022 war für 2023 die Ersatzbeschaffung vorgesehen.

Im Zuge der Haushaltsanmeldungen 2023 wurden deshalb Mittel in Höhe von 200.000 € vorgesehen.

Ein erstes konkretes Angebot lässt erwarten, dass der bisherige Ansatz (200.000,00 €) nicht ausreichen wird. Vielmehr ist mit Ausgaben von ca. 250.000,00 € zu rechnen.

 

Weitere Angebote werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens eingeholt.

 

Haushaltsrechtlich ist für Haushaltsansätze über 100.000,00 € ein Grundsatzbeschluss notwendig.

Die Verwaltung schlägt vor, den Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Baggers zu fassen und hierfür im Haushaltsjahr 2023 einen Ansatz in Höhe von 250.000 € einzustellen.

 

Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Beschlussvorlage im zuständigen Gremium.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit der Ersatzbeschaffung eines Baggers für den städtischen Bauhof besteht grundsätzlich Einverständnis. 

 

3.    Die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 250.000,00 € werden im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.