Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Kitzingen

Betreff
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Kitzingen
Vorlage
2022/236
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Hintergrund:

Derzeit wird der Wärmebedarf Kitzingens zu 90% mit Gas gedeckt. Aus wirtschaftlichen und klimatischen Gründen ist eine Wärmewende nötig. Hierfür bietet sich die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung an. Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der kurz- und langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf vor Ort einsetzbaren, erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen. Mit einer kommunalen Wärmeplanung erhält die kommunale Bauleitplanung wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.

 

Inhalt

Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt. Ebenso sind eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet.  Eine Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen rundet den Wärmeplan ab. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung aussehen soll.

Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.

Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteur*innen der Wärme- und Stadtplanung.

 

Förderung

Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Förderung läuft über den Fördergeber Nationale Klimaschutzinitiative im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Bei einer Antragsstellung bis zum 31.12.2023 beträgt die Förderquote 90%. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 100.000 Euro.  Die kommunale Wärmeplanung ist ein Teilbereich des Klimaschutzkonzeptes und wird aus diesem zeitlich vorgezogen, da es die umfangreichste und wichtigste Maßnahme ist.

 

Weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat dem Vorschlag zuzustimmen, sodass in enger Zusammenarbeit mit der LKW Kitzingen eine kommunale Wärmeplanung in die Wege geleitet wird. Hierfür wird der Förderantrag gestellt, die Planung ausgeschrieben, zur Bearbeitung einem Fachbüro übergeben und begleitend unterstützt. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind nicht bindend, können aber eine Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung bilden.

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Stadt Kitzingen stimmt der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu.

 

3. Der Förderantrag wird durch die Verwaltung vorbereitet.