Im Gutachten der
örtlichen Prüfung 2015/2016 war auch die Stadtbücherei Kitzingen
Prüfungsgegenstand. Im Ergebnis der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 22.02.2022 beinhaltete die TZ 4 die Prüfung der Umwandlung von Bereichen
des Privatrechts in Öffentliches Recht, u.a. auch bei der Stadtbücherei.
Eine Überprüfung
ergab, dass es rechtlich und tatsächlich möglich und sinnvoll ist,
Stadtbüchereien als Öffentliche Einrichtungen i.S.d. § 21 GO auf der Grundlage
einer Benutzungssatzung zu organisieren und auf der Grundlage einer
Gebührensatzung Nutzungsgebühren erheben.
In Zusammenwirken
der Stadtbücherei und der Stabsstelle Recht wurde darum die als Anlage 1 beigefügte „Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Kitzingen
(Gebührensatzung Stadtbücherei)“ erarbeitet. Die Höhe der Gebühren ist
unverändert geblieben.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.