Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen (Musikschulgebührensatzung); hier: 3. Änderungssatzung

Betreff
Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen (Musikschulgebührensatzung);
hier: 3. Änderungssatzung
Vorlage
2023/018
Aktenzeichen
S1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die letzte Gebührenerhöhung bei der Musikschule Kitzingen erfolgte im Schuljahr 2019/2020.

Aufgrund der allgemeinen Inflation und der derzeitigen Wirtschaftslage steigen die Unterhaltskosten (z. B. laufender Betrieb der Musikschule) laufend an. Gleiches gilt wegen der tarifkonformen Vergütung der Beschäftigten auch für die Personalkosten. Vor diesem Hintergrund werden mit dieser Änderungssatzung die Gebühren ab dem Schuljahr 2023/2024 einheitlich moderat um rund 3 % angehoben.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Große Kreisstadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10 b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) folgende

 

3.      Änderungssatzung zur

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen

(Musikschulgebührensatzung)

 

§ 1

Satzungsänderung

 

§ 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

 

„Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr

(01.09. - 31.08. des darauffolgenden Jahres). Sie sind jeweils vierteljährlich zu entrichten.“

 


 

Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:

 

 

Schüler aus Kitzingen und

 Iphofen

Gastschüler

 

Jahresgebühr

¼-jährlich

Jahresgebühr

¼-jährlich

Elementare Musikerziehung:

 

 

 

 

Musik für Kleine und Große

216,00 €

54,00 €

385,00 €

96,25 €

Musikalische Früherziehung

Musikalische Grundausbildung

288,00 €

72,00 €

515,00 €

128,75 €

Instrumentale Grundausbildung (elementares Tastenspiel, elementares Saitenspiel)

Gebühr je nach Gruppenstärke – siehe Gebühr Gruppenunterricht Instrumentalunterricht

Instrumental- und Vokal-unterricht:

 

 

 

 

Einzelunterricht 45 Minuten

1.046,00 €

261,50 €

1.989,00 €

497,25 €

Einzelunterricht 30 Minuten

738,00 €

184,50 €

1.434,00 €

358,50 €

Einzelunterricht 22,5 Minuten

(in Ausnahmefällen)

554,00 €

138,50 €

1.075,00 €

268,75 €

Gruppenunterricht 45 Minuten:

 

 

 

 

2er Gruppe

554,00 €

138,50 €

1.075,00 €

268,75 €

3er Gruppe

427,00 €

106,75 €

821,00 €

205,25 €

ab 4er Gruppe

(in Ausnahmefällen)

346,00 €

86,50 €

683,00 €

170,75 €

Ensemblefächer

162,00 €

40,50 €

162,00 €

40,50 €

Chor, Chortheater

76,00 €

19,00 €

76,00 €

19,00 €

Erwachsenenchor (Gastschüler)

 

 

165,00 €

41,25 €“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.