Vollzug des BayStrWG; straßenrechtliche Teilentwidmung der Breslauer Straße; Vorankündigung und Vollzug

Betreff
Vollzug des BayStrWG;
straßenrechtliche Teilentwidmung der Breslauer Straße;
Vorankündigung und Vollzug
Vorlage
2023/026
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Beim Neubau des Areals Breslauer Straße Nrn. 2 – 32 (alt) und der sich anschließenden Generalsanierung der Straße sind Anpassungen an die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse vorzunehmen.

 

Insbesondere wird an der Südseite der Straße ein neuer Geh- und Radweg gebaut. Hierfür ist zu einem späteren Zeitpunkt ein Widmungsverfahren einzuleiten. Die Teilfläche, die im anliegenden Lageplan rot markiert ist, hat seine Verkehrsbedeutung verloren und wird dem Wohnareal zugeschlagen.

 

Damit stehen keine Gründe des öffentlichen Wohls gegen die Einziehung der Straße.

 

Die Absicht ist drei Monate öffentlich bekannt zu geben (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG).

 

Sofern in diesem Zeitraum keine öffentlichen Einwendungen eingehen oder diese Einwendungen der Einziehung nicht entgegenstehen, kann das eigentliche Einziehungsverfahren durch öffentliche Bekanntmachung in die Wege geleitet werden.

 

Danach wird das städtische Straßenbestandsverzeichnis berichtigt.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für eine Teilfläche von ca. 151 qm der Breslauer Straße Fl.Nr. 6333/58 ist das Einziehungsverfahren nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayStrWG einzuleiten.

 

Straßenname: Breslauer Straße, Teilfläche zu ca. 151 qm

Anfangspunkt: westlich von Hausnummer 24

Endpunkt: östlich von Hausnummer 34

Länge: 0,059 km

Breite: ca. 1,70 m

 

3.    Nach Veröffentlichung der Absicht der Einziehung kann das Entwidmungsverfahren sofort eingeleitet werden, ohne dass dadurch eine erneute Befassung im Bau- und Umweltausschuss notwendig wird.