In Unterfranken wird ein Klimaschutznetzwerk im Rahmen der
Kommunalrichtlinie gegründet. Hierzu hatten über 50 Kommunen aus Unterfranken
bis zur Einreichung des finalen Förderantrages ihr Interesse bekundet, so auch
die Stadt Kitzingen.
Die fachliche Betreuung des Netzwerkes erfolgt durch das renommierte
Institut für Energietechnik (IfE) der Hochschule Amberg-Weiden.
Das Netzwerk besteht inhaltlich aus zwei Teilen:
·
Zum
einen findet quartalsweise ein Netzwerktreffen statt mit dem Ziel einen
Austausch zwischen den teilnehmenden Kommunen zu schaffen. Dazu werden bei den
moderierten Treffen Fachvorträge gehalten und es werden Praxisbeispiele vor Ort
besichtigt.
·
Zum
anderen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit sich individuell durch das
Institut für Energietechnik beraten zu lassen. Dies umfasst beispielsweise
Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ökobilanzierungen oder
allgemein fachliche Beratung bei anstehenden Projekten. – Voraussetzung ist,
dass die Unterstützung darauf abzielt Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Innerhalb der Netzwerklaufzeit von 3 Jahren werden dabei über die
Kommunalrichtlinie 70 % der Ausgaben für die Treffen und die fachliche
Beratung gefördert. Abzüglich der Förderung beläuft sich der jährliche
Eigenanteil auf rund 1.200 € brutto für die Netzwerktreffen inkl.
Netzwerkmanagement. Die Kosten für die fachliche Beratung hängen vom
tatsächlichen Beratungsumfang ab.
Für das Klimaschutzkonzept kann das Netzwerk mit Best Practise
Beispielen, Ideen und Anregungen, Erfahrungsaustausch sowie fachlicher
Unterstützung aufwarten. Die Kosten werden im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes
getragen. Langfristig erhofft sich die Verwaltung von dem Klimaschutznetzwerk
einen Wissenszugewinn, Vernetzungsmöglichkeiten und individuelle Lösungsansätze
bei Klimaschutzproblemen.
Bereits am 02.08.2022 hat die Stadt Kitzingen zur Sicherung einer
späteren Teilnahme eine unverbindliche Interessensbekundung beim IfE abgegeben.
Für die abschließende Teilnahme ist aus fördertechnischen Gründen ein formaler
Ratsbeschluss erforderlich. Demnach empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat die
Zustimmung.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.