Stadtplaner Pohl geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2014/325 ein und stellt dar, dass mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Belange der beantragte Mobilfunkmast genehmigt werden müsse.

 

2. Bürgermeister Heisel sowie Stadtrat Dr. Pfeiffle können dem Beschlussentwurf nicht zustimmen, nachdem sie keine Verbesserung durch den Mobilfunkmast sehen.

 

Stadtrat Pauluhn könne sich dem Standort grundsätzlich anschließen, nachdem dieser dem Konzept der Firma enorm entspreche. Ihm fehle jedoch in der Sitzungsvorlage eine Aussage zum Mobilfunkpakt II. Darüber hinaus regt er an, nochmals die Gespräche mit den Betreibern zu suchen, um zu einer für die Stadt Kitzingen befriedigenden Lösung zu kommen.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte über den Antrag und geben darüber hinaus zu bedenken, welche Bereiche der neue Mast abdecken soll bzw. ob es sich dabei nur um einen Reservemast handeln könnte. Darüber hinaus wird die Nähe zur möglichen Wohnbebauung angesprochen.

 

Bauamtsleiter Graumann verweist auf den Bedarf, wonach die Mobilfunktreiber tätig werden und spricht dabei auch die Technik „LTE“ an, die von den Anbietern flächendeckend vorgehalten wird. Darüber hinaus verweist Bauamtsleiter Graumann nochmals auf die Rechtslage und stellt dar, dass die Antragssteller einen Anspruch auf eine Entscheidung hätten.

 

Stadträtin Glos stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 zum Thema Mobilfunk abzusetzen und den neuzugründenden Arbeitskreis Mobilfunk mit den Fragestellungen zu beauftragen. Sobald sämtliche Infos eingeholt wurden, kann eine Entscheidung im Gremium erfolgen.

 

abgelehnt                   dafür 5  dagegen 8

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde und bittet um Abstimmung des Beschlussentwurfs.


 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Errichtung des geplanten Telekommunikationsmastes auf Flst. Nr. 4100/1 im Außenbereich gem. § 35 BauGB zu.