Auf Sitzungsvorlage 2015/062 wird verwiesen.


 

1.      Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB  vom 10.09.2012 bis einschließlich 12.10.2012 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der beigefügten Tabelle beschlossen.

2.      Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit Tagungshotel und angegliedertem Wohnen“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 26.02.2015, sowie der gemeinsamen Begründung vom 26.02.2015 mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 22.06.2011, dem Gutachten „Schallimmissionsschutz in der Bauleitplanung“ in der Fassung vom 02.11.2010, und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 18.10.2010, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 81 LBO sowie § 23 GemO als Satzung beschlossen.