Die Niederschriften der nichtöffentlichen sowie der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2014 und 12.03.2015 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.
Die Niederschriften der nichtöffentlichen sowie der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2014 und 12.03.2015 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.