Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 22.01. und 05.03.2015 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 22.01. und 05.03.2015 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.