Bauamtsleiter Graumann geht kurz auf den Sachvortrag ein.

Auf Grund vermehrter Bitten aus dem Gremium, wird der Beschlussentwurf um Ziffer 4 erweitert. Die Stadt Kitzingen werde ihre Stellungnahme durch einen Hinweis ergänzen, dass kein Einzelhandel realisiert werden soll.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/090 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.

 

4.    In der Stellungnahme der Stadt Kitzingen ist darauf hinzuweisen, dass Einzelhandel in dem hier in Rede stehenden Gewerbegebiet an der B 8 nicht realisiert werden soll.