Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 8 Abs. 3 BauGB die Einleitung eines Änderungsverfahrens für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes im Bereich der Larson Barracks (36. Änderung). Der Bereich der Änderung ist aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Planungsziel ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche nach § 1 BauNVO sowie im südlichen Randbereich des Plangebietes eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

 

3.        Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Gewerbegebiet Larson Barracks“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. Er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Kitzingen: 1630/4, 1907 teilweise., 2192/1 tlw., 2206/1, 2206/2, 2206/3, 2227, 2228, 2447, 2447/3 tlw., 2447/4 tlw., 2447/5, 2521/1, 2521/2, 2526, 2569 und 2607/5 tlw.

Planungsziele sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO sowie im südlichen Randbereich des Plangebietes die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

 

4.        Die Verfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.

 

5.      Über städtebaulichen Vertrag ist zu regeln, dass Kosten oder sonstige Aufwendungen für mit dem Vorhaben verbundene städtebauliche Maßnahmen, insbesondere Erschließungsaufwendungen, zu Lasten des Investors gehen.