Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 7, Anwesend: 28, Pers. beteiligt: 0

 

A. Bauamtsleiter Janner geht kurz auf den Sachvortrag ein. Die beantragte Änderung könnte in der Theorie umgesetzt werden, jedoch würde man dann bis zu 50 % der staatlichen Förderung riskieren, weshalb die Verwaltung die Änderung ablehne. Lediglich die Baumscheiben sollten derart gestaltet werden, dass der Bereich vor der Bushaltestelle etwas breiter wird.

2. Bürgermeister Christof spricht seinen Unmut, ob des Vorhabens aus und bezweifelt, dass die einzelnen Maßnahmen im Detail beschlossen wurden. Darüber hinaus habe er von Seiten der Regierung andere Informationen, wonach eine Änderung problemlos möglich sei.

Bauamtsleiter Janner widerlegt die einzelnen Aussagen von 2. Bürgermeister Christof und weist darauf hin, dass der Stadtrat einen Vorratsbeschluss insofern gefasst habe, wonach die Planungen mit der Regierung von Unterfranken abzustimmen sind, dass eine Förderung nach Stadtumbau-West möglich sei.

Stadtrat Schmidt stellt dar, dass die Änderung der Baumscheiben nur aufgrund der Fällung der Bäume, was die ausführende Firma zu verantworten habe, entstehe und deshalb diese Kosten entsprechend verrechnet werden müssten.

Bauamtsleiter Janner weist darauf hin, dass alle direkten und indirekten Schäden aus der Baumaßnahme der Rechtsabteilung zur weiteren Verwendung weitergegeben werden.

Stadtrat Schmidt verweist auf die Abbiegspur aus der Güterhallstraßen kommend, die beispielsweise keine Busse mehr aufnehmen könne, worauf Bauamtsleiter Janner zusagt, dies dem staatlichen Bauamt zur Überprüfung weiterzuleiten, da mit der Umbaumaßnahme auch eine Optimierung des Kreuzungsbereiches erreicht werden sollte.

 


 

 

Der Antrag der KIK-Fraktion zur Verlegung von 4 Baumstandorten entlang des Rosengartens an den östlichen Gehwegrand bzw. in die Grünzone des Rosengartens wird aus planerischer und fördertechnischer Sicht abgelehnt.

Ebenso wird die Änderung der Entwässerungsrinne aus technischer und verkehrsrechtlicher Sicht gemäß den einschlägigen Erläuterten abgelehnt.

 

Alternativ werden die im Vorfeld der Bushaltestelle liegenden Bauminseln mit begeh- bzw. befahrbaren Baumscheiben analog der bereits in der Baumaßnahme verwendeten Abdeckungen zur Vergrößerung der Gehwegflächen versehen.