Beschluss: Ohne Abstimmung

Abstimmung: Anwesend: 28, Pers. beteiligt: 1

A. Stadtplaner Neumann geht kurz auf den Sachverhalt ein und stellt dar, dass das Vorhaben aufgrund der Lage im Außenbereich und mangels Privilegierung nicht genehmigt werden könne.

Stadtrat Rank verweist auf ein benachbartes Grundstück, worauf ein Bauvorhaben mit der Maßgabe genehmigt wurde, dass die Erschließung über das eigene Grundstück erfolgen könne. Er könne sich eine Genehmigung des Vorhabens vorstellen, unter den gleichen Voraussetzungen wie bei dem benachbartem Grundstück.

Bauamtsleiter Janner stellt dar, dass lediglich der Antragsteller den Antrag insofern abändern könne und weist darauf hin, dass selbst bei dieser Änderung die Verwaltung das Vorhaben zur Ablehnung vorschlagen müsse.

Im Folgenden diskutieren die Stadträte kurz über das Vorhaben und über die Abänderung, worauf Stadtrat Rank bittet, die Angelegenheit abzusetzen, so dass der Bauherr seinen Antrag nochmals geändert stellen könne.


 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat lehnt die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Büronutzung und Garage für eine Teilfläche der Flst.-Nr. 2687/1 ab.

 

Mit dem Vorschlag von Stadtrat Rank besteht Einverständnis. Der Angelegenheit wird abgesetzt.